Datum der letzten Änderung: 16. Dezember 2014
Einleitung: Der Artist Hub bietet Solomusikern und Bands die Möglichkeit, eine eigene Musikerseite einzurichten, sich vorzustellen und ihre Musik zum Verkauf durch Google anzubieten. Der Artist Hub darf ausschließlich für Originalinhalte verwendet werden oder für Inhalte, von denen Sie mit absoluter Sicherheit wissen, dass Sie sie nutzen und wie im Folgenden erläutert zum Verkauf durch Google anbieten dürfen. Sie müssen für jegliche Musik, die Sie hochladen, sowohl über die Rechte an den Tonaufnahmen als auch an den Kompositionen verfügen. Zudem müssen alle Rechte an Albumcovern, Fotos, Biografien und anderem Material vorliegen, das Sie einreichen, und alle diese Rechte müssen für mehrere Arten der Verbreitung gelten. Falls Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der USA haben, können wir zurzeit nur Ihre eigenen Originalkompositionen akzeptieren, das heißt, Sie können keine Aufnahmen von Titeln anderer Musiker, sogenannte "Coverversionen", hochladen.
Zusätzliche Nutzungsbedingungen für den Google Play Artist Hub
Der Google Play Artist Hub (der "Dienst") wird von Google Inc. mit Sitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA bereitgestellt. Ihre Nutzung des Dienstes unterliegt diesen zusätzlichen Nutzungsbedingungen für den Google Play Artist Hub ("Nutzungsbedingungen für Musiker") und denen der unten aufgeführten Vereinbarungen ("Weitere Vereinbarungen"). Die Nutzung des Dienstes setzt die Annahme der folgenden Nutzungsbedingungen voraus. Lesen Sie sich diese Nutzungsbedingungen für Musiker und die Weiteren Vereinbarungen bitte sorgfältig durch. Falls Sie irgendeinen Teil der Nutzungsbedingungen für Musiker nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, den Dienst zu nutzen. Die Nutzungsbedingungen für Musiker werden zusammen mit den Weiteren Vereinbarungen als "Nutzungsbedingungen" bezeichnet. Die Weiteren Vereinbarungen sind:
- die Google Play-Nutzungsbedingungen ("Play-Nutzungsbedingungen")
- die Inhalts- und Verhaltensrichtlinien für Musik bei Google Play ("Musik-Richtlinien")
- die Google Wallet-Nutzungsbedingungen für Verkäufer ("Zahlungsbedingungen")
Begriffe, die in diesen Nutzungsbedingungen für Musiker nicht definiert sind, haben gegebenenfalls die Bedeutung, die ihnen in den Play-Nutzungsbedingungen zugewiesen wurde.
In der Google-Datenschutzerklärung und den Google Wallet-Datenschutzhinweisen ist beschrieben, wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen und Ihre Daten schützen.
Der Google Play Artist Hub ist in vollem Umfang derzeit nur für Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern und Regionen verfügbar ("Verfügbare Regionen"). Google kann Musikern und Musikervertretern mit Wohnsitz außerhalb der Verfügbaren Regionen bestimmte Tools für die Verwaltung von Store-Seiten zur Verfügung stellen, allerdings ohne die Möglichkeit, Musik zum Verkauf hochzuladen. Falls Sie Ihren Wohnsitz in einer zulässigen Region außerhalb der Verfügbaren Regionen haben und diese eingeschränkten Tools nutzen, (a) regeln diese Nutzungsbedingungen Ihre Verwendung dieser Tools und (b) gelten alle Verweise auf "Google" in den Nutzungsbedingungen als Verweise auf "Google Inc., Google Commerce Ltd., Google Ireland Ltd. und deren Zweigunternehmen”. Dies gilt ausschließlich im Umfang und hinsichtlich der vorab beschriebenen eingeschränkten Nutzung.
1. Definitionen:
- Ein "Album" ist eine Sammlung von Titeln, die zum Verkauf oder zur Wiedergabe für Endnutzer im Paket durch Google bei Google Play auf oder über den Google Play Artist Hub oder eine Store- Seite hochgeladen werden.
- "Musiker" oder "Sie" bezeichnet einen einzelnen Musikkünstler, der (a) in seinem eigenen Namen handelt oder autorisiert ist, im Namen einer Band zu handeln, der er angehört ("Bandmitglied"), und (b) sich für ein Musikerkonto anmeldet und/oder den Dienst auf irgendeine Art und Weise nutzt. Dazu gehört unter anderem (i) das Erstellen, Pflegen, Verwalten, Bearbeiten, Kontrollieren oder Anfordern der Verknüpfung einer Store-Seite und (ii) das Hochladen von Musikerinhalten und/oder Tonaufnahmen auf oder über eine Store-Seite oder einen anderen Teil des Dienstes, unabhängig davon, ob diese Musikerinhalte oder Tonaufnahmen veröffentlicht oder nicht veröffentlicht, gespeichert oder zu Verkaufs-, Werbe- oder anderen Verbreitungszwecken durch Google bereitgestellt werden. Alle Verweise auf einen "Musiker" oder "Sie" in den Nutzungsbedingungen schließen gegebenenfalls vorhandene Musikervertreter und bei Bands alle Mitglieder der Band einschließlich des vertretenden Bandmitglieds ein.
- Ein "Musikerkonto" ist ein Google-Konto, das gemäß den weiter unten in Abschnitt 2 ("Kontoregistrierung") beschriebenen Anforderungen für die Verwendung des Google Play Artist Hub registriert wurde.
- Eine "Komposition" ist jede musikalische Komposition oder jedes musikalische Werk, die bzw. das in einer Tonaufnahme enthalten ist und für die bzw. das der Musiker das Urheberrecht besitzt oder kontrolliert bzw. alle erforderlichen Rechte und Befugnisse zur Verwendung und Unterlizenzierung für alle im Rahmen des Google Play Artist Hub notwendigen Zwecke erlangt hat. Dazu gehört unter anderem das Recht, die in der Tonaufnahme enthaltene Komposition hochzuladen, zu verwenden, zu kopieren, abgeleitete Werke daraus zu erstellen, aufzuführen, öffentlich zugänglich zu machen und Google zu autorisieren, sie als Tonaufnahme zu verkaufen und zu verbreiten.
- "Musikerinhalte" sind alle Inhalte mit Ausnahme von Tonaufnahmen, die von einem Musiker zur Einstellung in eine Store-Seite eingereicht werden. Dazu gehören unter anderem Text, Fotos, Grafiken, Albumcover, Hyperlinks, Daten und ähnliches Material.
- Ein "Musikervertreter" ist definiert als eine Person, ein Unternehmen oder eine andere juristische Person, etwa ein Bevollmächtigter, Anwalt, Manager oder ein Plattenlabel, die bzw. das rechtlich in vollem Maße befugt ist, einen Musiker bei Aktivitäten zu vertreten, die im Namen des Musikers in Verbindung mit dem Dienst unternommen werden. Es darf sich bei dem Vertreter nicht um den Musiker selbst oder ein Bandmitglied handeln.
- Eine "Tonaufnahme" ist jede Original-Masteraufnahme eines Musikers, die als Titel in den Google Play Artist Hub hochgeladen wird und für die der Musiker die erforderlichen Rechte inne hat oder kontrolliert oder alle erforderlichen Rechte und Befugnisse zur Verwendung und Unterlizenzierung für alle im Rahmen des Artist Hub notwendigen Zwecke erlangt hat. Dazu gehört unter anderem das Recht, die Tonaufnahme hochzuladen, zu verwenden, zu kopieren, aufzuführen, öffentlich zugänglich zu machen und Google zu autorisieren, sie als Tonaufnahme zu verkaufen und zu verbreiten.
- Eine "Musikervorlage" bezeichnet eine von Google erstellte und von einem Musiker bearbeitbare Vorlage, die als Gerüst für die Erstellung einer Store-Seite dient. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Musikervorlage von einem Musiker initiiert oder in irgendeiner Form von Google vorab veröffentlicht wurde und ob die Vorlage weitgehend oder vollständig leer ist oder mit Inhalten von Drittlizenzgebern von Google vorausgefüllt wurde. Sobald eine Musikervorlage von einem Musiker ausgewählt und einem Musikerkonto zugewiesen wurde, wird sie zur Store-Seite.
- Eine "Band" besteht aus mehreren Musikkünstlern, die regelmäßig unter einem gemeinsamen Namen Musik aufführen und aufnehmen.
- "Google Play" ist der Dienst, den Google Endnutzern für den Kauf von und/oder Zugang zu digitalen Inhalten zur Verfügung stellt. Dies geschieht unter anderem über den Tab "Musik" im Google Play Store (im Web und auf Nutzergeräten) sowie über syndizierte Versionen.
- "Identität" bezeichnet im Hinblick auf einen Musiker die tatsächliche Identität (persönlich, rechtlich oder künstlerisch) dieses Musikers, die durch einen Abgleich des Musikernamens mit entsprechenden biografischen Daten und/oder seiner Diskografie nachgewiesen wurde.
- "Hörproben" bieten den Endnutzern die Möglichkeit, je nach Ermessen von Google 30- oder 90-sekündige Vorschau-Clips der Titel, die sie bei Google Play kaufen oder auf die sie zugreifen können, zu streamen und zu teilen. Dazu gehören auch Hörproben, die in Playlists enthalten sind. Die Hörprobe bietet zudem die Möglichkeit, den Titel zu kaufen, etwa durch einen entsprechenden Link von Google Play.
- "Einzelserverkopie" bezeichnet eine einzelne Masterkopie einer Tonaufnahme einschließlich zugehöriger Musikerinhalte, die auf den Google-Servern gespeichert wird und auf deren Grundlage Endnutzer, die den entsprechenden Musikertitel erwerben, dauerhaft (1) diesen Titel über einen Internetbrowser streamen können, (2) diesen Titel auf ihre autorisierten Geräte herunterladen können und (3) in Verbindung mit solchen Streams oder Downloads die relevanten Musikerinhalte empfangen oder aufrufen können.
- Über "Empfehlungen in sozialen Netzwerken" kann ein Endnutzer, der einen Titel oder ein Album erworben hat (oder der über einen Musikabonnementdienst von Google Play auf solche zugreift), diesen Titel oder dieses Album seinen Freunden empfehlen. Dabei verwendet er Tools, die von Google Play zum Teilen mit von Google genehmigten Websites oder Zielen bereitgestellt wurden ("soziale Websites"). Die Freunde des Nutzers können den empfohlenen Titel genau ein Mal vollständig streamen, sofern sie in einem gültigen Google-Konto angemeldet sind. Soziale Websites gelten nur dann (und nur in dem angegebenen Umfang) als genehmigt und verfügbar, wenn sie über die Google Play-Funktion "Teilen" in Google Play oder Google Play-Software als Ziele zur Verfügung stehen. Zurzeit ist Google+ die einzige verfügbare soziale Website. Alle Empfehlungen in sozialen Netzwerken enthalten zudem eine Kaufmöglichkeit, etwa einen Link zum Kauf der empfohlenen Inhalte bei Google Play.
- Eine "Store-Seite" ist eine veröffentlichte oder nicht veröffentlichte Webseite, die über den Google Play Artist Hub verfügbar ist und anhand der Auswahl und Verwendung einer Musikervorlage, welche die Identität dieses Musikers unverfälscht widerspiegelt, durch den Musiker gestaltet wurde.
- Ein "Titel" ist eine digitale Datei mit der Kopie einer Tonaufnahme, die zum Verkauf oder zur Wiedergabe für Endnutzer über Google bei Google Play auf oder über den Google Play Artist Hub oder eine Store-Seite hochgeladen wird.
2. Kontoregistrierung: Zur Nutzung des Dienstes ist es erforderlich, dass Sie sich mit einem gültigen Google-Konto, mit dem Sie Zahlungen über Google Wallet tätigen und empfangen können, als Google Play Artist Hub-Nutzer registrieren. Falls Sie noch kein Google-Konto haben oder Ihr Konto nicht ausreichend für Google Wallet aktiviert ist, werden Sie bei der Erstellung Ihres Musikerkontos gebeten, ein Google-Konto zu erstellen. Dabei müssen Sie den entsprechenden allgemeinen Google-Nutzungsbedingungen und/oder Zahlungsbedingungen zustimmen. Bei der Einrichtung eines Google Wallet-Kontos werden Sie um die Angabe relevanter Informationen gebeten, damit für den Verkauf Ihrer Alben und Titel über Google Play Zahlungen an Ihr Bankkonto gesendet werden können. Durch das Erstellen oder Auswählen eines spezifischen mit Google Wallet verknüpften Kontos für die Verwendung in Verbindung mit einem Artist Hub-Konto erklären und versichern Sie, dass Sie sowohl im Allgemeinen das Recht haben, dieses Konto zu verwenden, als auch im Besonderen berechtigt sind, jegliche Zahlungen für Artist Hub-Aktivitäten, die Sie über den Dienst unternehmen, zu empfangen, zu kontrollieren, zu verwalten und auszuzahlen. Alle Angaben, die Sie bei der Registrierung, der Erstellung eines Musikerkontos oder zu Anfragen zur Verknüpfung einer Store-Seite mit einem Musikerkonto machen, müssen stets korrekt, vollständig und aktuell sein.
3. Musikeridentität, Store-Seite, Verknüpfung: Sofern Sie nicht als Musikervertreter handeln, können Sie Ihr Musikerkonto nur mit einem einzigen Musikernamen und einer einzigen Identität verknüpfen. Bei der Erstellung Ihres Musikerkontos haben Sie die Möglichkeit, nach Ihrem eigenen Musikernamen zu suchen. Falls Sie als Musikervertreter handeln, gilt dies für das Hinzufügen eines oder mehrerer Musiker zu Ihrem Musikerkonto. Wenn Google eine Musikervorlage für Ihre Identität erstellt hat und diese während der Kontoverknüpfung in den Suchergebnissen des Google Play Artist Hub zur Verfügung stellt, können Sie diese Musikervorlage als Basis für Ihre Store-Seite auswählen. Sie dürfen keine Seite als Store-Seite auswählen oder verwenden, die (a) den Namen oder die Identität einer anderen Person oder eines anderen Musikers widerspiegelt, mit der Absicht, sich als diese bzw. dieser auszugeben, oder (b) den Rechten einer anderen Person als Ihnen unterliegt, ohne dass eine entsprechende Autorisierung vorhanden ist. Google behält sich das Recht vor, jede Registrierung, Auswahl, Verknüpfung bzw. jede Verwendung oder Verknüpfung einer Store-Seite aus jeglichem Grund abzulehnen, abzubrechen oder auszusetzen – unter anderem dann, wenn Google nach alleinigen Ermessen der Ansicht ist, dass die Store-Seite nicht die Identität des Musikers widerspiegelt, der sie verwendet oder verwenden möchte, sei es aufgrund eines Irrtums oder einer absichtlichen Falschdarstellung. Eine absichtliche Falschdarstellung verstößt gegen unsere Music-Richtlinien und kann Maßnahmen bis hin zur Kündigung des Kontos nach sich ziehen. Darüber hinaus kann Google nach alleinigem Ermessen sämtliche Musikerinhalte aus Google Play und von der Store-Seite entfernen.
4. Lizenz des Musikers, Einschränkung für Musiker außerhalb der USA: Der Musiker räumt Google alle erforderlichen Rechte zur Verwendung der Tonaufnahmen und Musikerinhalte in Verbindung mit Google Play gemäß den Nutzungsbedingungen ein. Dies umfasst unter anderem das weltweite, nicht exklusive Recht und die Lizenz (a) Kopien der Tonaufnahmen und Musikerinhalte entsprechend des im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierten Nutzungsumfangs zu erstellen und auf den Google-Servern zu speichern, unter anderem (i) in Titeln und Alben des Musikers und (ii) für die Recherche, Entwicklung und interne Tools, (b) die Titel und Alben des Musikers über Google Play zu verkaufen und zu vertreiben, (c) Hörproben und Werbestreams zu kodieren, zu streamen und öffentlich zugänglich zu machen, (d) Empfehlungen in sozialen Netzwerken zu streamen, (e) Kopien der Titel und Alben des Musikers zu streamen, öffentlich zugänglich zu machen und über Einzelserverkopien an Nutzer zu verbreiten, einschließlich des Rechts, den Käufern, die zuvor eine Kopie der jeweiligen Tonaufnahme bei Google Play gekauft haben, ständigen Zugriff auf die Tonaufnahme und zugehörigen Musikerinhalte über die entsprechende Einzelserverkopie zu ermöglichen, sodass die Käufer dauerhaft und zeitlich unabhängig entsprechend ihrer Autorisierung auf die gekauften Titel zugreifen können, also auch nach Ablauf oder Außerkraftsetzung der Nutzungsbedingungen, und (f) Tonaufnahmen, für die der Musiker zusätzlichen Werbeaktionen zugestimmt hat, entsprechend der zusätzlichen Werbeaktion zu streamen und/oder zu verbreiten. Musiker mit Wohnsitz außerhalb der USA dürfen keine Titel mit Aufnahmen von Kompositionen hochladen, die Dritten gehören oder von diesen kontrolliert werden oder bei denen es sich auf andere Weise nicht um das alleinige Originalwerk des Musikers handelt. Aus Gründen der Klarheit sichert der Musiker zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den Kompositionen verfügt, die in den für die Verwertung in den USA hochgeladenen Titeln enthalten sind.
Musiker mit Wohnsitz in einem der folgenden Länder: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Georgien, Irak, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Oman, Palästinensische Gebiete, Russland, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland und Westsahara ("Passiergebiete"), versichern zudem und ungeachtet der vorstehenden Regelungen, dass sie uneingeschränkt über die Rechte an den Kompositionen in den Titeln und Alben zur kommerziellen Verwertung in den Passiergebieten verfügen und zur Lizenzierung aller zur kommerziellen Verwertung bei Google Play erforderlichen Rechte befähigt sind.
5. Gebühren:
- Verkauf von Titeln und Alben. Die Gebühren, die von Google für den Verkauf Ihrer Titel und Alben an Sie zu zahlen sind, richten sich nach den Beträgen, die Sie über die Artist Hub-Benutzeroberfläche oder in anderer, von Google ausdrücklich für diesen Zweck genehmigter Form festgelegt haben. Ein solcher Betrag wird als "Grundpreis" bezeichnet. In der Artist Hub-Benutzeroberfläche wird der Grundpreis möglicherweise mit anderen Begriffen wie "unverbindliche Preisempfehlung" bezeichnet. Sie erklären sich jedoch damit einverstanden, dass Google die tatsächlichen Verkaufspreise, die gegenüber Google Play-Endnutzern für den Kauf Ihrer Titel und Alben über Google Play angegeben und abgerechnet werden, in alleinigem Ermessen festlegt. Unter Umständen müssen Sie die Grundpreise für Ihre Titel und Alben innerhalb einer vorgegebenen Preisspanne festlegen oder können aus einer Reihe von Preisen wählen. Google beteiligt Sie am Umsatz aus den Verkäufen Ihrer Titel oder Alben bei Google Play. Dieser Betrag, der Ihnen bei der Erstellung Ihres Musikerkontos oder im Anschluss mitgeteilt wurde (aktuell 70 %), ergibt sich aus dem Grundpreis für jeden Titel oder jedes Album, abzüglich anfallender Steuern wie Mehrwertsteuer. Bei Verkäufen an Nutzer mit Wohnsitz außerhalb der USA meldet Google die Verkäufe in der Regel an die verschiedenen Verwertungsgesellschaften, die die Urheberrechtszahlungen für Kompositionen in diesen Ländern verwalten. Vom Umsatz, den Sie aus den Verkäufen Ihrer Titel und Alben durch Google an Nutzer in diesen Ländern erzielen, werden zusätzlich 8,25 % für die Zahlungen an diese Verwertungsgesellschaften abgezogen. Dementsprechend beträgt Ihr Umsatzanteil für Verkäufe außerhalb der USA 61,75 % des geltenden Grundpreises abzüglich aller verkaufsbezogenen Steuern wie etwa der Mehrwertsteuer. Der Umsatzanteil in den USA liegt bei 70 %. Für Musiker mit Wohnsitz in einem Passiergebiet liegt der Umsatzanteil für Verkäufe in den Passiergebieten bei 70 %, wobei keine weiteren Abzüge für Zahlungen an Verwertungsgesellschaften durch Google anfallen, da die Rechte an den Kompositionen in der Lizenz enthalten sind, die der Musiker Google erteilt hat. Zahlungen von Nutzern, die aus dem Verkauf Ihrer Titel und Alben stammen, werden an Sie weitergeleitet, sofern keine Forderungen von Google gegen Sie ausstehen. Bestehen Forderungen von Google gegen Sie, gehen solche Zahlungen gemäß den Google-Standardrichtlinien an Google. Google behält sich das Recht vor, ist jedoch nicht verpflichtet, im Falle von technischen Problemen, unangemessenen Inhalten, fehlerhaften Einträgen, der Verletzung von Rechten Dritter oder anderen Handlungen, die gemäß den Nutzungsbedingungen, Musik-Richtlinien oder auf der Website genannten Verfahrensweisen und Richtlinien unzulässig sind, oder aus einem anderen Grund nach alleinigem Ermessen von Google das Angebot oder den Verkauf von Titeln oder Alben unverzüglich zu stoppen, den Zugriff auf den Dienst zu verhindern oder einzuschränken oder andere Maßnahmen zu ergreifen sowie fehlerhafte Einträge oder technische Probleme auf der Website zu beheben. Google hat das Recht, bereits gekaufte Kopien Ihrer Titel und Alben erneut an Nutzer herauszugeben, die, nach alleinigem Ermessen von Google, eine beschädigte Kopie des Titels oder Albums, ein falsches Dateiformat, eine unvollständige Kopie oder aufgrund eines technischen Fehlers gar keine Kopie erhalten haben. In diesem Fall entstehen dem Nutzer keine weiteren Kosten, ihm wird die erneute Bereitstellung nicht berechnet. Folglich erhalten Sie in diesem Fall auch keine zusätzlichen Zahlungen. Kein Teil dieser Vereinbarung kann als Verpflichtung für Google ausgelegt werden, die Titel, Alben oder Inhalte eines Musikers in irgendeinem Umfang zu verwerten, und Google übernimmt in Bezug auf die Höhe der Gebühren, die dem Musiker zufallen, keinerlei Gewährleistung. Sollte Google einem Nutzer den Kauf Ihrer Titel oder Alben in einer anderen Währung als der des Grundpreises ermöglichen, berechnet Google den jeweiligen Umrechnungskurs nach billigem Ermessen gemäß der branchenüblichen Vorgehensweise.
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Abonnementgebühren. Wenn Sie Ihre Titel und Alben im Rahmen des Musikabonnementdiensts von Google Play bereitstellen, erhalten Sie von Google, wie unten beschrieben, regionsabhängig Abonnement- und Upselling-Gebühren.
(a) Die "Abonnementgebühren" ergeben sich aus dem jeweils höheren Produkt von:
(A): Monatlicher Abonnementmindestbetrag * Anzahl der Abonnenten des Google Play-Musikabonnementdiensts am letzten Tag des Monats * Verhältnis Abonnements zu Aktivität,
-- ODER --
(B): Abonnementumsatzbeteiligung * Umsatz aus Musikabonnement * Verhältnis Abonnements zu Aktivität
"Abonnementumsatzbeteiligung" steht für 55 %, für Musiker, die ihren Wohnsitz in einem Passiergebiet haben, liegt der Abonnementumsatzanteil für die Abonnementaktivität innerhalb des Passiergebiets bei 67 %, da die Rechte an den Kompositionen in der Lizenz enthalten sind, die der Musiker Google erteilt hat.
Musiker, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem die Lizenzierung der Komposition üblicherweise in Verbindung mit der Lizenzierung der Tonaufnahme erfolgt ("Passiergebiete", zu denen Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Georgien, Irak, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Oman, Palästinensische Gebiete, Russland, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland und Westsahara zählen), versichern zudem und ungeachtet der vorstehenden Regelungen, dass sie uneingeschränkt über die Rechte an den Kompositionen in den Titeln und Alben zur kommerziellen Verwertung in den Passiergebieten verfügen und zur Lizenzierung aller zur kommerziellen Verwertung bei Google Play erforderlichen Rechte an den in den Tonaufnahmen enthaltenen Kompositionen befähigt sind.
"Monatlicher Abonnementmindestbetrag" bezieht sich auf die Preise unter https://support.google.com/googleplay/artists/?p=rate_card.
Google kann Nutzern anderer Musikabonnementdienste von Google Zugriff auf den Musikabonnementdienst von Google Play ermöglichen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen und ausschließlich im Hinblick auf die vorangegangene Berechnung werden Endnutzer von anderen Musikabonnementdiensten von Google und Nutzer der kostenlosen Testversion des Musikabonnementdiensts von Google Play nicht als "Abonnenten" des Musikabonnementdiensts von Google Play angesehen. Wiedergaben Ihrer Titel durch Abonnenten der kostenlosen Testversion und Endnutzer anderer Musikabonnementdienste von Google werden dem Verhältnis Abonnements zu Aktivität wie unten beschrieben angerechnet. So werden zum Beispiel Wiedergaben im Rahmen einer kostenlosen Testversion sowohl dem Zähler als auch dem Nenner der Berechnung des Verhältnisses angerechnet.
(b) Upselling-Wiedergaben und -Gebühren. Google hat die Möglichkeit, einen oder mehrere Streams Ihrer Titel für Nicht-Abonnenten zur Verfügung zu stellen, um diesen Nutzern die Upselling-Möglichkeit für den Musikabonnementdienst von Google Play oder andere Kaufangebote vorzustellen. Dies kann zum Beispiel über Schaltflächen wie "Kaufen" oder "Jetzt abonnieren" geschehen ("Upselling-Wiedergaben"). Die vorliegenden Bestimmungen für kostenlose Testversionen werden hierdurch nicht berührt. Upselling-Wiedergaben sind zusätzlich und unabhängig von kostenlosen Testversionen verfügbar. Google zahlt Ihnen 0,0041 $ pro Upselling-Wiedergabe in der Region Ihrer Titel ("Upselling-Gebühren"). Zur Klarstellung: (a) Upselling-Wiedergaben werden dem Verhältnis Ihrer Abonnementaktivitäten wie unten beschrieben nicht angerechnet. Upselling-Wiedergaben werden weder dem Nenner noch dem Zähler für die Berechnung angerechnet. (b) Wiedergaben von Tonaufnahmen, die sich im Google Play-Musikschließfach des Empfängers befinden, werden nicht als Upselling-Wiedergaben verstanden. (c) Die Wiedergaben von Vorschau-Clips Ihrer Titel werden nicht als Upselling-Wiedergaben verstanden.
"Umsatz aus Musikabonnement" bezieht sich auf den Gesamtumsatz, den Google aus folgenden Quellen erhält und bilanziert: (i) Abonnementzahlungen von oder im Namen von Endnutzern für den Musikabonnementdienst von Google Play. (ii) Zahlungen für Werbung auf der Website oder der Benutzeroberfläche für Mobilgeräte des Musikabonnementdiensts von Google Play, die im direkten Zusammenhang mit dem Musikabonnementdienst von Google Play an Google zu tätigen sind, von Google erhalten wurden oder Google gutgeschrieben wurden. (iii) Sonstige etwaige Umsätze, die im Rahmen der Zugriffserlaubnis auf den Musikabonnementdienst von Google Play an Google gezahlt wurden bzw. zu zahlen sind oder gutgeschrieben wurden. Zur Klarstellung: Umsätze aus dem Musikabonnementdienst von Google sind in die vorangegangene Definition nicht aufgenommen, sondern werden in der Vereinbarung zwischen den Parteien im Rahmen anderer Musikabonnementdienste von Google behandelt.
"Verhältnis Abonnements zu Aktivität" bezieht sich auf die Bruchzahl bestehend aus: (i) dem Zähler, der die Gesamtanzahl von Streams und Wiedergaben Ihrer Titel vom Musikabonnementdienst von Google Play darstellt, und (ii) dem Nenner, der die Gesamtanzahl von Streams und Wiedergaben aller Ihrer Titel vom Musikabonnementdienst von Google Play darstellt. Die genannte Bruchzahl wird separat für die einzelnen Länder oder Regionen berechnet.
Falls die geschuldeten Abonnementgebühren unter einem US-Dollar (1 $) (bzw. unter dem entsprechenden Betrag der jeweiligen Währung) liegen, wird die Zahlung nicht durchgeführt. Der Betrag wird stattdessen Ihrem Guthaben gutgeschrieben und ausbezahlt, sobald der Betrag von einem US-Dollar (1 $) (bzw. der entsprechende Betrag der jeweiligen Währung) überschritten wird.
6. Gewährleistungen: Durch das Hochladen von Musik oder Musikerinhalten auf die Website:
- gewährleisten Sie und können auf Anfrage von Google vollständig darlegen, dass (a) Sie alle Rechte an Folgendem besitzen oder anderweitig kontrollieren: (1) Ihren Tonaufnahmen, (2) den Kompositionen, die in Ihren Tonaufnahmen enthalten sind oder dass diese Kompositionen gemeinfrei sind, anderweitig direkt schriftlich an Sie lizenziert und Ihnen damit ausreichende Rechte zur Gewährung aller in diesen Nutzungsbedingungen angegebenen Rechte erteilt wurden oder durch Google von einer Verwertungsgesellschaft gemäß einer direkten Vereinbarung zwischen Ihnen und dieser Verwertungsgesellschaft lizenziert werden können und (3) den Musikerinhalten oder dass diese Musikerinhalte gemeinfrei sind oder lizenziert wurden, (b) Sie, soweit gesetzlich zulässig, in vollem Maße autorisiert sind, im Namen aller Inhaber eines Rechts, Rechtsanspruchs oder Anteils an den von Ihnen in den Dienst hochgeladenen Tonaufnahmen und den darin enthaltenen Kompositionen sowie an den Musikerinhalten zu handeln, (c) Sie berechtigt sind, den Namen und das Bild jeder identifizierbaren Person zu verwenden, deren Namen oder Bild in den Tonaufnahmen und/oder Musikerinhalten enthalten ist oder verwendet wird, und Sie diese identifizierenden oder personenbezogenen Daten, soweit diese in den Tonaufnahmen oder Musikerinhalten enthalten sind oder verwendet werden, gemäß diesen Nutzungsbedingungen verwenden, und (d) Sie autorisiert sind, alle vorgenannten Rechte an den Tonaufnahmen, Kompositionen und Musikerinhalten Google und allen Nutzern des Dienstes einzuräumen,
- garantieren Sie, dass die Nutzung oder anderweitige Verwertung Ihrer Tonaufnahmen und Kompositionen und/oder anderer Musikerinhalte durch Google und seine autorisierten Unterlizenznehmer und Vertriebspartner und/oder durch Nutzer von Google Play oder des Dienstes im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen nicht die Rechte Dritter verletzt. Hierzu zählen unter anderem jegliche Datenschutzrechte, Werberechte, Urheberrechte, Vertragsrechte sowie geistige oder sonstige Eigentumsrechte.
- garantieren Sie, dass für die Verwendung und Wiederverwendung Ihrer Tonaufnahmen gemäß diesen Nutzungsbedingungen keine Gebühren jeglicher Art an Dritte anfallen, soweit dies nicht ausdrücklich hier vorgesehen ist, was insbesondere alle Verbände, Innungen, nicht genannten Sänger oder Musiker, Techniker und Produzenten einschließt, und
- garantieren Sie, dass Sie keine regionalen Beschränkungen in Bezug auf Tonaufnahmen verletzen, beispielsweise durch das Umgehen technischer Maßnahmen, die von Google zur Umsetzung solcher Beschränkungen ergriffen werden.
7. Streitfälle, Übertragungen und Beendigungen: Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt das Recht verlieren, einen Aspekt Ihrer Identität, Store-Seite, Musikerinhalte, Tonaufnahmen oder der Kompositionen (gemeinsam als "Musiker-Portfolio" bezeichnet) zu verwalten, müssen Sie die Nutzung des Google Play Artist Hub im Hinblick auf diesen Aspekt Ihres Musiker-Portfolios sofort einstellen. Sie sind in diesem Fall lediglich noch berechtigt, das Musikerkonto zu schließen und/oder die Verbindung eines Musikerkontos mit einem Musikervertreter aufzuheben ("Beendigung") oder gegebenenfalls die Übertragung des Musikerkontos an eine andere Person, einen anderen Musiker oder einen anderen Musikervertreter vorzunehmen ("Übertragung"). Bei einem Streitfall zwischen Ihnen und einem Dritten (einschließlich eines Musikervertreters), der den Umfang oder die Gültigkeit Ihrer Befugnis zur Verwaltung eines Aspekts Ihres Musiker-Portfolios betrifft ("Streitfall"), müssen Sie die Nutzung des Artist Hub in Bezug auf jeden Aspekt, der Gegenstand des Streitfalls ist, sofort einstellen, solange der Streitfall besteht. Sie sind in diesem Fall lediglich noch berechtigt, eine Beendigung oder Übertragung zur Beilegung des Streitfalls vorzunehmen. Sie sind gemeinsam mit der betreffenden Drittpartei verantwortlich, alle Streitfälle oder sonstigen Konflikte im Zusammenhang mit Ihrem Musiker-Portfolio oder Ihrer Nutzung des Dienstes zu klären. Google ist nicht verpflichtet, sich an der Klärung von Streitfällen zu beteiligen, behält sich jedoch das Recht vor, jederzeit nach alleinigem Ermessen und aus jeglichem Grund (z. B. während der Anhängigkeit oder nach Abschluss eines Google bekannten Streitfalls) ein Musikerkonto zu sperren, einzuschränken oder zu kündigen bzw. die Koppelung eines Musikervertreters mit einem Musikerkonto aufzuheben.
Google übernimmt Ihnen, Musikervertretern oder Dritten gegenüber keinerlei Haftung in Verbindung mit der Verknüpfung, Koppelung, Sperrung, Einschränkung, Entkoppelung, erneuten Verknüpfung, Übertragung, Beendigung oder sonstigen Abfertigung von Konten, einschließlich Musikerkonten, oder für die Abfertigung von Musikerinhalten oder Tonaufnahmen infolge solcher Handlungen. Google kann Sie oder Dritte nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Angaben von Gründen auffordern, Google einen vollständigen Nachweis über eine gegenseitige Vereinbarung, eine rechtliche Anordnung oder ein sonstiges Dokument vorzulegen, die bzw. das Folgendes behandelt, erfordert oder autorisiert: (a) eine bestimmte Lösung eines Streitfalls, (b) eine Beendigung, (c) eine Übertragung oder (d) die Fortdauer oder das Erlöschen Ihrer Befugnis als Musiker oder Musikervertreter zur Verwaltung Ihres Musiker-Portfolios. Solche Nachweise sind auf Anfrage unverzüglich vorzulegen. Sie unternehmen keinerlei Schritte, die einer missbräuchlichen, betrügerischen, erzwungenen oder strafenden Nutzung des Dienstes aus irgendeinem Grund, etwa in Verbindung mit einem Streitfall, einer Beendigung oder Übertragung, gleichkämen oder diese wissentlich zuließen.
8. Hinweise zum Urheberrecht: Google reagiert auf Benachrichtigungen bezüglich mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen auf der Grundlage von Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums, einschließlich des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes (Digital Millennium Copyright Act, DMCA) und der lokalen Implementierungen der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, und kündigt die Konten von Nutzern, die das Urheberrecht wiederholt verletzen. Weitere Informationen zu den Richtlinien von Google erhalten Sie unter http://www.google.com/dmca.html.
9. Beendigung: Sollten Sie eine wesentliche Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen nicht einhalten, kann Google Ihren die hierin gewährten Rechte ohne Vorankündigung entziehen. Im Falle einer solchen Beendigung kann Google Ihnen den Zugriff auf den Dienst ohne vorherige Ankündigung und ohne Erstattung von Kosten unverzüglich entziehen. Vorbehaltlich Abschnitt 4(e), der auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Nutzungsbedingungen gültig bleibt, können Sie diese Vereinbarung beenden, indem Sie der in den allgemeinen Google-Nutzungsbedingungen beschriebenen Vorgehensweise folgen oder indem Sie einfach Ihre Nutzung des Google Play Artist Hub einstellen und Ihre Musikerinhalte, Tonaufnahmen und dazugehöriges Material aus dem Dienst entfernen. Alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung, die naturgemäß auch nach der Beendigung oder Ablauf der Nutzungsbedingungen gelten, bleiben unberührt.