Google Play-Nutzungsbedingungen

21. Dezember 2022

1. Einführung

Anwendbare Bestimmungen. Vielen Dank, dass Sie Google Play nutzen. Google Play wird von Google Ireland Limited ("Google""wir" oder "uns") mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland bereitgestellt. Ihre Nutzung von Google Play sowie von darüber verfügbaren Apps und Spielen (einschließlich Android Instant Apps), Musik, Filmen, Büchern, Zeitschriften und anderen digitalen Inhalten oder Diensten (gemeinsam als "Inhalte" bezeichnet), unterliegt diesen Google Play-Nutzungsbedingungen und den Google-Nutzungsbedingungen. Diese werden gemeinsam als "Nutzungsbedingungen" bezeichnet. Google Play ist ein "Dienst", wie in den Google-Nutzungsbedingungen beschrieben. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Google Play-Nutzungsbedingungen und den Google-Nutzungsbedingungen haben die Google Play-Nutzungsbedingungen Vorrang.

2. Ihre Nutzung von Google Play

Zugriff auf Inhalte und ihre Verwendung. Sie können Google Play verwenden, um Inhalte für Ihr Mobilgerät, Ihren Computer, Ihren Fernseher, Ihre Smartwatch oder ein anderes unterstütztes Gerät ("Gerät") zu suchen, anzusehen, zu streamen oder herunterzuladen. Zur Nutzung von Google Play benötigen Sie ein Gerät, das bestimmte System- und Kompatibilitätsanforderungen erfüllt. Für die Inhalte, die bei oder über Google Play verfügbar sind, gelten möglicherweise zusätzliche Systemanforderungen. Die Verfügbarkeit von Inhalten und Funktionen variiert von Land zu Land. Daher stehen möglicherweise nicht alle Inhalte und Funktionen in Ihrem Land zur Verfügung. Einige Inhalte können möglicherweise mit Familienmitgliedern geteilt werden. Die Inhalte bei Google Play werden von Google Commerce Limited mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland angeboten. Solche Inhalte können aus anderen Quellen stammen, zum Beispiel von App-Entwicklern, Buchverlagen, Filmstudios oder Musiklabels ("Anbieter" der Inhalte).

Altersbeschränkungen. Um Google Play nutzen zu können, müssen Sie ein gültiges Google-Konto ("Google-Konto") haben. Außerdem gelten die folgenden Altersbeschränkungen. Wenn Sie in Ihrem Land als minderjährig gelten, benötigen Sie die Erlaubnis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, um Google Play verwenden und den Nutzungsbedingungen zustimmen zu können. Darüber hinaus sind alle zusätzlichen Altersbeschränkungen zu beachten, die ggf. für die Nutzung bestimmter Inhalte oder Funktionen bei Google Play gelten. Für Familienadministratoren und Familienmitglieder gelten darüber hinaus diese zusätzlichen Anforderungen.

Drittanbietergebühren. Sie sind für alle Zugriffs- oder Datengebühren verantwortlich, die bei Drittanbietern wie Ihrem Internet- oder Mobilfunkanbieter im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung von Inhalten und Google Play anfallen.

Updates. Google Play, zugehörige Supportbibliotheken und Inhalte müssen möglicherweise aktualisiert werden, zum Beispiel im Fall von Fehlerkorrekturen, Funktionsverbesserungen, fehlenden Plug-ins und neue Versionen (zusammenfassend als "Updates" bezeichnet). Solche Updates sind eventuell erforderlich, damit Sie Google Play nutzen oder Inhalte abrufen, herunterladen oder verwenden können. Indem Sie diesen Nutzungsbedingungen zustimmen und Google Play nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, solche Updates automatisch zu erhalten. Sie können Updates für bestimmte Inhalte möglicherweise über die Einstellungen in Google Play verwalten. Wenn durch das Update jedoch eine kritische Sicherheitslücke im Zusammenhang mit den Inhalten behoben wird, kann das Update ungeachtet der Updateeinstellungen bei Google Play oder auf Ihrem Gerät durchgeführt werden. Wenn ein anderer App-Shop versucht, Inhalte zu aktualisieren, die ursprünglich bei Google Play heruntergeladen wurden, kann es sein, dass eine Warnung erscheint oder dass diese Updates ganz verhindert werden.

Ihre personenbezogenen Daten. In der Datenschutzerklärung von Google wird erläutert, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und Ihre Daten schützen, wenn Sie Google Play nutzen. Google muss Ihre personenbezogenen Daten, wie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, möglicherweise weitergeben, damit Ihre Transaktionen verarbeitet oder Ihnen Inhalte verfügbar gemacht werden können. Die entsprechenden Anbieter haben zugesichert, diese Informationen in Übereinstimmung mit ihren Datenschutzerklärungen zu verwenden.

Wenn Sie Mitglied einer Familiengruppe bei Google Play sind, können Ihre Familienmitglieder in der Familiengruppe bestimmte Informationen über Sie sehen. Wenn Sie der Familienadministrator einer Familiengruppe bei Google Play sind, sehen Familienmitglieder, die Sie zur Familiengruppe einladen, Ihren Namen, Ihr Foto und Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie einer Familiengruppe als Familienmitglied beitreten, können andere Familienmitglieder Ihren Namen, Ihr Foto und Ihre E-Mail-Adresse sehen. Außerdem kann Ihr Familienadministrator Ihr Alter sowie eine Aufzeichnung aller Inhalte sehen, die Sie mithilfe der festgelegten Familienzahlungsmethode erwerben. Dies umfasst auch eine Beschreibung der erworbenen Inhalte. Wenn Inhalte für die Familienfreigabe verfügbar sind und Sie diese für Ihre Familiengruppe freigeben, können alle Familienmitglieder auf die Inhalte zugreifen und sehen, dass Sie sie erworben haben.

Unberechtigter Kontozugriff. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Kontodaten sicher zu verwahren und nicht an andere weiterzugeben. Es ist nicht erlaubt, personenbezogene Daten anderer Nutzer von Google Play oder von anderen Google-Diensten über Google Play zu erfassen oder in Erfahrung zu bringen. Dazu gehören auch Kontonamen.

Deaktivierung von Konten. Falls Google den Zugriff auf Ihr Konto gemäß den Nutzungsbedingungen deaktiviert – beispielsweise im Falle eines erheblichen oder wiederholten Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen –, können Sie anschließend möglicherweise nicht mehr auf Google Play, Ihre Kontodaten sowie auf irgendwelche Dateien oder andere in Ihrem Konto gespeicherten Inhalte zugreifen. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe. Wenn Sie der Familienadministrator einer Familiengruppe bei Google Play sind und Google den Zugriff auf Ihr Konto deaktiviert, können Ihre Familienmitglieder womöglich nicht mehr auf Familienfunktionen zugreifen, die eine Familiengruppe erfordern. Dies gilt zum Beispiel für die Familienzahlungsmethode, Familienabonnements oder von Familienmitgliedern geteilte Inhalte. Wenn Sie Familienmitglied einer Familie bei Google Play sind und Google Ihr Konto deaktiviert, können Ihre Familienmitglieder nicht mehr auf Inhalte zugreifen, die Sie für sie freigegeben haben.

Malware-Schutz. Um Sie vor schädlicher Drittanbieter-Software, schädlichen URLs und anderen Sicherheitsproblemen zu schützen, kann Google Informationen zu den Netzwerkverbindungen des Geräts, zu potenziell schädlichen URLs, zum Betriebssystem sowie zu Apps, die über Google Play oder andere Quellen auf Ihrem Gerät installiert wurden, empfangen. Falls eine App oder URL als unsicher eingestuft wird, erhalten Sie möglicherweise eine Warnung von Google. Sollte die App bekanntermaßen schädlich für Geräte, Daten oder Nutzer sein, kann Google sie auch entfernen oder ihre Installation auf Ihrem Gerät blockieren. Sie können einige dieser Schutzmechanismen in den Einstellungen auf Ihrem Gerät deaktivieren. Google kann jedoch weiterhin Informationen zu Apps erhalten, die über Google Play installiert wurden. Apps, die über andere Quellen auf Ihrem Gerät installiert wurden, können weiterhin in Bezug auf Sicherheitsprobleme analysiert werden, ohne dass Informationen an Google gesendet werden.

Android Instant Apps. Wenn Sie auf Ihrem Gerät auf einen Link klicken, kann Google Play prüfen, ob die betreffende Instant-App vorhanden ist, und den Link ggf. in der Instant-App öffnen. Code, der zum Ausführen von Teilen dieser Instant-App benötigt wird, wird auf Ihr Gerät heruntergeladen und vorübergehend gespeichert. Details zu einer Instant-App finden Sie im Google Play Store. Daten und Einstellungen von Android Instant Apps werden mit Geräten synchronisiert, die mit Ihrem Google-Konto angemeldet sind. Sie können Android Instant Apps in den Einstellungen auf Ihrem Gerät deaktivieren.

Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen. Im Falle einer Änderung der Nutzungsbedingungen werden Sie mindestens 30 Tage im Voraus informiert und die neuen Bedingungen treten nach diesem Benachrichtigungszeitraum in Kraft. Wenn Sie Google Play nach diesem Benachrichtigungszeitraum weiterhin nutzen, wird dies als Ihre Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen gewertet. Die neuen Nutzungsbedingungen gelten für Ihre gesamte Nutzung von Inhalten, einschließlich Inhalten, die Sie in der Vergangenheit installiert oder erworben haben, sowie für alle nachfolgenden Installationen oder Käufe. Wenn Sie solchen Änderungen nicht zustimmen, erhalten Sie die Gelegenheit, die zuvor von Ihnen erworbenen oder installierten Inhalte herunterzuladen und Ihre Nutzung von Google Play zu beenden. Sie können diese Kopie der Inhalte dann in Übereinstimmung mit der letzten von Ihnen akzeptierten Version der Nutzungsbedingungen weiterhin auf Ihren Geräten aufrufen.

3. Erwerb und Zahlung

Die Inhalte bei Google Play werden von Google Commerce Limited angeboten und wenn Sie Inhalte bei oder über Google Play herunterladen, ansehen, verwenden oder erwerben, gehen Sie damit einen separaten Vertrag gemäß diesen Nutzungsbedingungen (soweit anwendbar) mit Google Commerce Limited ein.

Vorbestellungen. Wenn Sie Inhalte vorbestellen, ist ein Vertrag über den Erwerb und die Nutzung der Inhalte abgeschlossen, sobald die Inhalte für Sie zur Verfügung stehen. Zu diesem Zeitpunkt wird Ihnen die Bestellung auch berechnet. Sie können Ihre Vorbestellung jederzeit bis zu dem Zeitpunkt stornieren, an dem der Inhalt für Sie verfügbar ist. Falls die Inhalte aus dem Store entfernt werden, bevor sie für Sie verfügbar werden, müssen wir Ihre Bestellung stornieren. Wir behalten uns außerdem vor, Ihre Vorbestellung zu stornieren, falls sich der Preis vor der Abwicklung Ihrer Bestellung ändert.

Familienzahlungsmethode. Wenn Sie der Familienadministrator einer Familiengruppe bei Google Play sind, müssen Sie eine gültige Familienzahlungsmethode für Ihre Familienmitglieder einrichten, mit der Inhalte bei Google Play und in Apps erworben werden können. Sie sind für alle Käufe von Inhalten verantwortlich, die Ihre Familienmitglieder mit der Familienzahlungsmethode tätigen. Wenn eine Familiengruppe gelöscht wird oder ein Familienmitglied die Familiengruppe verlässt, werden Ihnen unter Umständen ausstehende Käufe in Rechnung gestellt, die von Familienmitgliedern mit der Familienzahlungsmethode getätigt wurden.

Google Payments. Um Inhalte bei Google Play erwerben zu können, müssen Sie ein Google Payments-Konto haben und den Zahlungsbedingungen in den Google Payments-Nutzungsbedingungen zustimmen. Die Google Payments-Datenschutzhinweise gelten immer dann, wenn Sie Inhalte mithilfe eines Google Payments-Kontos erwerben. Sie sind für die Zahlung aller anfallenden Beträge im Zusammenhang mit Ihren Bestellungen verantwortlich, die Sie bei Google Play über Ihr Google Payments-Konto tätigen.

Andere Möglichkeiten zur Zahlungsabwicklung. Google bietet Ihnen unter Umständen neben Google Payments noch weitere Möglichkeiten zur Zahlungsabwicklung, um den Erwerb von Inhalten über Google Play zu vereinfachen. Alle geltenden Bedingungen sowie alle sonstigen rechtlichen Vereinbarungen in Bezug auf Ihre Nutzung einer bestimmten Methode zur Zahlungsabwicklung sind von Ihnen einzuhalten, unabhängig davon, ob diese Bedingungen oder Vereinbarungen zwischen Ihnen und Google oder einem Dritten gelten. Google kann Möglichkeiten zur Zahlungsabwicklung nach eigenem Ermessen hinzufügen oder entfernen. Sie sind allein für die Zahlung aller anfallenden Beträge im Zusammenhang mit Ihren Bestellungen bei Google Play verantwortlich.

Abrechnung über den Mobilfunkanbieter. Um festzustellen, ob Sie Bestellungen mit Ihren Mobilgeräten über Ihr Konto bei Ihrem Mobilfunkanbieter abrechnen können, sendet Google Kennzeichnungen Ihres Geräts, z. B. Ihre Abonnenten-ID und die Seriennummer der SIM-Karte, an Ihren Netzbetreiber, wenn Sie ein Google Play-Konto auf einem Gerät erstellen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die Nutzungsbedingungen des Netzbetreibers akzeptieren. Der Netzbetreiber kann Google Informationen zu Ihrer Rechnungsadresse senden. Diese Informationen werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Google und den Google Payments-Datenschutzhinweisen gespeichert und verwendet.

Preise. Die Preise und die Verfügbarkeit aller bei Google Play erhältlichen Inhalte können sich vor einer Bestellung jederzeit ändern.

Steuern. Der Begriff "Steuern" umfasst alle Gebühren, Zollabgaben oder Steuern (mit Ausnahme der Einkommenssteuer), die mit dem Erwerb von Inhalten verbunden sind. Dazu gehören auch entsprechende Strafzahlungen oder Zinsen. Sie sind verantwortlich für alle anfallenden Steuern. Alle Inhalte sind ohne Steuerabzüge zu bezahlen. Falls Google oder Google Commerce Limited verpflichtet ist, Steuern zu berechnen bzw. zu zahlen, werden Ihnen diese Steuern berechnet. Sie müssen alle geltenden Steuergesetze einhalten. Dazu gehört auch die Meldung und Zahlung von Steuern, die sich aus Ihrer Nutzung von Google Play oder dem Erwerb von Inhalten bei oder über Google Play ergeben. Die Meldung und Zahlung solcher anfallenden Steuern liegt in Ihrer Verantwortung.

Endgültigkeit von Bestellungen. In den Erstattungsrichtlinien von Google Play finden Sie weitere Informationen dazu, wann Sie das Recht haben, Bestellungen rückgängig zu machen, zu stornieren oder gegen eine Erstattung zurückzugeben. Soweit es in den Erstattungsrichtlinien von Google Play oder den Erstattungsrichtlinien des Anbieters nicht ausdrücklich anders angegeben ist, gilt jeder Erwerb als endgültig und Rückgaben, Ersatz oder Erstattungen sind nicht zulässig. Falls ein Ersatz, eine Rückgabe oder eine Erstattung für eine Bestellung gewährt wird, kann diese Bestellung rückgängig gemacht werden und Sie können möglicherweise nicht mehr auf die Inhalte zugreifen, die Sie im Rahmen dieser Bestellung erworben haben.

Alternative Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher. Google Commerce Limited ist nicht dazu verpflichtet, Streitigkeiten vor einem Gremium für alternative Streitschlichtung beizulegen.

Widerrufsrecht. Als Verbraucher steht Ihnen bei Verträgen zum Erwerb digitaler Inhalte bei Google Play grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Ausgenommen hiervon ist der Erwerb einzelner Publikationen bei Google Play Kiosk. Gleiches gilt für den Erwerb eines Abonnements für digitale Inhalte. Beim Erwerb von digitalen Inhalten bei Google Play stimmen Sie jedoch zu, dass Ihnen die digitalen Inhalte sofort zur Verfügung gestellt werden, und bestätigen, dass Sie folglich auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Bei Vorbestellungen erlischt das automatische gesetzliche Widerrufsrecht in dem Moment, in dem Ihnen der Inhalt zur Verfügung gestellt wird.

Widerrufsrecht für Dienstleistungen. Als Verbraucher steht Ihnen das gesetzliche Recht zu, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von Verträgen zum Erwerb von Dienstleistungen zurückzutreten. Die Widerrufsfrist erlischt 14 Tage nach Vertragsabschluss. Wollen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen Sie den Widerruf gegenüber Google Commerce Limited in eindeutiger Weise erklären. Sie können dazu dieses Musterformular verwenden. Alternativ können Sie sich an Google Commerce Limited, c/o Customer Support, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland 0800566821 wenden oder hier eine Erstattung beantragen.

Sie erhalten unverzüglich eine Empfangsbestätigung über den Widerruf auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn Sie die Mitteilung bezüglich der Ausübung des Widerrufsrechts vor dem Ablauf des Widerrufszeitraums senden.

Wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten, werden Ihnen alle Zahlungen, die Sie im Rahmen des Vertrags geleistet haben, unverzüglich erstattet – spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Widerrufserklärung durch Google Commerce Limited. Die Erstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das Sie für die ursprüngliche Bestellung verwendet haben, es sei denn, Sie haben sich ausdrücklich mit einer anderen Methode einverstanden erklärt. In keinem Fall werden Ihnen bei einer solchen Erstattung Gebühren berechnet.

Falls Sie die Erbringung der Dienstleistungen innerhalb der Widerrufsfrist angefordert haben, kann Ihnen ein Betrag berechnet werden, der dem Anteil der bis zu Ihrer Widerrufserklärung bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erstattungen. Google bietet darüber hinaus weitere Möglichkeiten der Rückerstattung für verschiedene Arten von Inhalten bei Google Play. Näheres dazu finden Sie in den Erstattungsrichtlinien von Google Play.

Abonnements. Wenn Sie Inhalte über Google Play abonnieren, erhalten Sie fortlaufend Zugriff auf diese Inhalte, bis Sie das Abonnement kündigen. Abonnements werden Ihnen automatisch zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums – ob wöchentlich, monatlich, jährlich oder für einen anderen Zeitraum – frühestens jedoch 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums berechnet.

(a)       Testzeiträume. Wenn Sie kostenpflichtige Inhalte abonnieren, erhalten Sie möglicherweise für einen bestimmten Testzeitraum kostenlosen Zugriff auf die Abonnementvorteile. Anschließend wird Ihnen das Abonnement berechnet, bis Sie es kündigen. Um diese Gebühren zu vermeiden, müssen Sie das Abonnement vor dem Ende des Testzeitraums kündigen. Sobald Sie das Testabonnement kündigen, verlieren Sie, sofern nicht anders angegeben, sofort den Zugriff auf die entsprechende App und etwaige Abonnementvorteile. Die Häufigkeit, mit der ein Nutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraums solche Testzeiträume in Anspruch nehmen kann, ist möglicherweise begrenzt und es können weitere Einschränkungen gelten.

(b)       Kündigungen. Sie können ein Abonnement vor dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums jederzeit wie in der Hilfe beschrieben kündigen. Die Kündigung gilt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Falls Sie zum Beispiel ein monatliches Abonnement erwerben, können Sie dieses jederzeit während jedes Monats des Abonnements kündigen. In diesem Fall gilt das Abonnement ab dem nächsten Monat als beendet. Für den laufenden Abrechnungszeitraum erhalten Sie nur dann eine Erstattung, wenn dies in den Erstattungsrichtlinien von Google Play vorgesehen ist, z. B. bei fehlerhaften Inhalten. Google Play Kiosk-Abonnements: Sie erhalten während des laufenden Abrechnungszeitraums gegebenenfalls weiterhin Ausgaben und Updates des betreffenden Abonnements. Nach diesem Abrechnungszeitraum bleibt Ihr Zugriff auf schon bereitgestellte Zeitschriftenausgaben erhalten. Der Zugriff auf kostenpflichtige Nachrichteninhalte endet jedoch mit dem Abrechnungszeitraum, in dem Ihr Abonnement gekündigt wurde. Erfolgt die Kündigung während des kostenlosen Testzeitraums, haben Sie weiterhin Zugriff auf die Zeitschriftenausgaben, auf die Sie während des kostenlosen Testzeitraums zugegriffen haben, nicht jedoch auf Nachrichteninhalte. Google Play Musik-Abonnements: Wenn Sie Ihr Google Play Musik-Abonnement kündigen, haben Sie während des laufenden Abrechnungszeitraums weiterhin Zugriff auf Abonnementinhalte von Google Play Musik. Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, in dem Ihr Abonnement gekündigt wurde, ist jedoch kein Zugriff mehr möglich. Wenn Sie Ihr Google Play Musik-Abonnement während eines kostenlosen Testzeitraums kündigen, behalten Sie nicht den Zugriff auf die Inhalte des Google Play Musik-Abonnements, auf die Sie während des kostenlosen Testzeitraums zugegriffen haben.

(c)       Ermäßigungen für Print-Abonnenten: Bei einigen Anbietern erhalten Sie möglicherweise Rabatt auf ein Abonnement von Periodika-Inhalten bei Google Play, wenn Sie bereits Abonnent der Print-Ausgabe sind. Falls Sie Ihr Print-Abonnement des Periodikums beenden oder Ihr Print-Abonnement ausläuft und Sie es nicht verlängern, wird Ihr ermäßigtes Abonnement für diesen Inhalt bei Google Play automatisch gekündigt.

(d)       Preisänderungen. Beim Erwerb eines Abonnements wird Ihnen anfangs der Preis berechnet, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abonnements gültig ist. Sollte der Anbieter den Preis für das Abonnement später erhöhen, werden Sie von Google benachrichtigt. Die Erhöhung gilt ab der nächsten fälligen Zahlung nach der Benachrichtigung, unter der Voraussetzung, dass Sie mindestens 14 Tage vor dieser nächsten Abrechnung informiert wurden. Falls Sie weniger als 14 Tage im Voraus informiert werden, gilt die Preiserhöhung erst ab der übernächsten fälligen Zahlung. Wenn Sie den erhöhten Preis für ein Abonnement nicht zahlen möchten, können Sie es gemäß der Beschreibung im Abschnitt "Kündigungen" dieser Nutzungsbedingungen kündigen. Ihnen werden dann keine weiteren Beträge für das Abonnement berechnet, sofern Sie uns vor dem Ende des laufenden Abrechnungszeitraums benachrichtigt haben. Wenn der Anbieter den Preis Ihres Abonnements erhöht und Ihre Einwilligung erforderlich ist, kann Google Ihr Abonnement kündigen, sofern Sie nicht dem neuen Preis zustimmen. Falls Ihr Abonnement gekündigt wird und Sie später ein erneutes Abonnement abschließen möchten, wird Ihnen der zu jenem Zeitpunkt gültige Preis berechnet.

4. Rechte und Einschränkungen

Lizenz zur Nutzung von Inhalten. Nach einer Transaktion oder der Zahlung der entsprechenden Vergütung für Inhalte haben Sie, soweit dies in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich gestattet wurde, das nicht exklusive Recht, Kopien der betreffenden Inhalte auf Ihren Geräten bzw. gemäß der Autorisierung im Rahmen des Dienstes für private, nicht kommerzielle Zwecke zu speichern, aufzurufen, anzusehen, zu verwenden und einzublenden. Alle Rechte in Bezug auf Google Play und dessen Inhalte, die Ihnen nicht ausdrücklich im Rahmen der Nutzungsbedingungen gewährt werden, sind vorbehalten. Ihre Nutzung von Apps und Spielen kann zusätzlichen Nutzungsbedingungen der Endnutzerlizenzvereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter unterliegen.

Verletzung der Lizenzbedingungen. Falls Sie die Bestimmungen zu Einschränkungen bezüglich Inhalten der Nutzungsbedingungen verletzen, erheblich oder wiederholt gegen sonstige Bedingungen verstoßen oder wir mutmaßliches Fehlverhalten Ihrerseits untersuchen, kann Google Ihren Zugriff auf Google Play, die Inhalte und/oder Ihr Google-Konto beenden, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung besteht. Ihre Rechte im Rahmen dieser Lizenz enden in diesem Fall unmittelbar. Wir werden Ihnen den Grund für unsere Maßnahme mitteilen, es sei denn, wir sind der begründeten Ansicht, dass dies eine Haftung von Google oder anderen zur Folge hätte, eine Ermittlung gefährden, den Betrieb von Google-Produkten, -Diensten oder -Systemen beeinträchtigen, unseren Nutzern schaden oder gegen das Gesetz oder die Anweisung einer Strafverfolgungsbehörde verstoßen würde. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 2 unter "Deaktivierung von Konten".

Einschränkungen.

Drittanbieter-Bestimmungen. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen gelten Dritte, die ihre Inhalte an Google lizenzieren, nur in Bezug auf die spezifischen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, die ihre Inhalte direkt betreffen ("Drittanbieter-Bestimmungen"), als begünstigte Dritte gemäß diesen Nutzungsbedingungen. Dies gilt außerdem ausschließlich zu dem Zweck, diesen Dritten die Durchsetzung ihrer Rechte an diesen Inhalten zu ermöglichen. Durch keinen Teil dieser Nutzungsbedingungen erhält jedwede Partei eine Berechtigung als begünstigter Dritter hinsichtlich irgendeiner Bestimmung außerhalb der Drittanbieter-Bestimmungen. Dies betrifft unter anderem alle Bestimmungen oder Vereinbarungen, die über einen Verweis in diese Nutzungsbedingungen eingebunden sind oder auf die ohne Verweis lediglich Bezug genommen wird.

Google Play-Richtlinien. Das Posten von Rezensionen bei Google Play unterliegt diesen Richtlinien. Wenn Sie Missbrauch oder andere Verstöße gegen die Inhaltsrichtlinien melden möchten, klicken Sie hier.

Fehlerhafte Inhalte. Sobald Inhalte in Ihrem Konto verfügbar sind, sollten Sie diese so bald wie möglich dahingehend überprüfen, ob sie wie angegeben funktionieren und verwendet werden können. Bei Fehlern oder Mängeln sollten Sie uns bzw. den Anbieter so früh wie möglich informieren. Weitere Informationen finden Sie in den Erstattungsrichtlinien von Google Play.

Entfernung oder Nichtverfügbarkeit von Inhalten. Erworbene oder installierte Leihinhalte stehen Ihnen gemäß den Nutzungsbedingungen für den jeweils ausgewählten Zeitraum über Google Play zur Verfügung. Erworbene Kaufinhalte stehen Ihnen gemäß den Nutzungsbedingungen so lange über Google Play zur Verfügung, wie Google zu deren Bereitstellung an Sie berechtigt ist. In bestimmten Fällen kann Google von Ihnen erworbene Inhalte von Ihrem Gerät entfernen bzw. den Zugriff darauf beenden. Dies gilt etwa, wenn Google diesbezügliche Rechte verliert, ein Dienst eingestellt wird, Inhalte eingestellt werden, schwerwiegende Sicherheitsprobleme auftreten oder gegen geltende Bestimmungen oder Gesetze verstoßen wird. Sie werden, falls möglich, über eine solche Entfernung oder Beendigung informiert. Falls Sie vor einer solchen Entfernung oder Beendigung keine Kopie der Inhalte herunterladen können, erhalten Sie, falls möglich, von Google entweder (a) einen Ersatz für die Inhalte oder (b) eine vollständige oder teilweise Erstattung des Preises für diese Inhalte. Sollte Google eine Erstattung vornehmen, gilt diese als alleiniges Rechtsmittel.

Mehrere Konten: Falls Sie über mehrere Google-Konten mit verschiedenen Nutzernamen verfügen, können Sie in einigen Fällen Inhalte zwischen Konten übertragen, sofern Sie der Inhaber aller betroffenen Konten sind und sofern Google im Rahmen des betreffenden Dienstes eine Funktion für solche Übertragungen bereitgestellt hat.

Zugriffsbeschränkungen für Geräte. Google kann von Zeit zu Zeit Beschränkungen bezüglich der Anzahl an Geräten oder Softwareanwendungen festlegen, die Sie verwenden können, um auf Inhalte zuzugreifen. Auf der Google Play Musik-Hilfeseite und in den Nutzungsregeln für Google Play Filme & Serien finden Sie weitere Informationen zu diesen Beschränkungen für Google Play Musik bzw. Google Play Filme & Serien.

Gefährliche Aktivitäten. Die Dienste und Inhalte sind nicht zum Einsatz in sensiblen Bereichen wie kerntechnischen Anlagen, lebenserhaltenden Systemen, Notfallkommunikation, Flugzeugnavigations- oder -kommunikationssystemen, Flugsicherungssystemen oder zum Einsatz im Rahmen sonstiger Aktivitäten bestimmt, in denen Fehlfunktionen der Dienste oder Inhalte zu Todesfällen, Verletzungen oder schwerwiegenden Personen- bzw. Umweltschäden führen können.

Google Play Filme & Serien. Weitere Details, einschließlich Einschränkungen, hinsichtlich der Verfügbarkeit und Nutzung von Google Play Filme & Serien finden Sie in den Nutzungsregeln für Google Play Filme & Serien.

Google Play Musik

Bei Google Play können Sie eine Vielzahl digitaler Musikinhalte und musikbezogener Inhalte durchsuchen, in der Vorschau ansehen, streamen, erwerben, herunterladen, empfehlen und verwenden. Dazu gehören unter anderem Musikdateien, Musikvideodateien, Vorschauinhalte, Clips, Künstlerinformationen, Rezensionen von Nutzern, professionelle Musikrezensionen von Dritten und andere digitale Inhalte ("Musikinhalte").

Gespeicherte Inhalte. Sie können Google Play verwenden, um digitale Inhalte wie Musikdateien und die zugehörigen Metadaten sowie Albumcover über die Musiksoftware im Musikspeicher (wie jeweils nachstehend definiert) zu speichern ("Gespeicherte Inhalte"). Zur Verdeutlichung: Gespeicherte Inhalte gehören nicht zu den "Musikinhalten". Gespeicherte Inhalte sind ggf. Dateien, die Sie direkt in den Musikspeicher hochladen, oder Dateien, die Google per "Scan & Match" anderen Dateien zuordnet, die lokal auf Ihrem Gerät gespeichert sind.

Musikspeicherdienste. Google Play kann Ihnen Zugang (a) zu Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung stellen, wo Sie Musik und zugehörige Dateien, einschließlich Musikinhalten und gespeicherten Inhalten, ablegen können ("Musikspeicher"), oder (b) zu Softwareanwendungen (einschließlich Webanwendungen, Desktop-Anwendungen sowie mobilen Apps) und zugehörigen Diensten bereitstellen, mit denen Sie Musik über den Musikspeicher hochladen, verwalten, aufrufen und wiedergeben können ("Musiksoftware"). Musikspeicher und Musiksoftware werden in diesen Nutzungsbedingungen zusammen als "Musikspeicherdienste" bezeichnet.

Nutzung der Musikspeicherdienste. Beim Ablegen von Musikinhalten und gespeicherten Inhalten im Musikspeicher erstellen Sie eine Vervielfältigung dieser Inhalte. Google speichert diese Kopie für Sie in Ihrem Auftrag und hält sie über Ihr Google Play-Konto für Sie verfügbar. Durch die Nutzung der Musikspeicherdienste weisen Sie Google an, alle notwendigen Eigenschaften und Funktionen der Musikspeicherdienste für Sie bereitzustellen, um Ihnen die Verwendung der Musikinhalte und gespeicherten Inhalte zu ermöglichen. Google kann im Rahmen der Ausführung der von Ihnen angeforderten, notwendigen technischen Schritte zur Bereitstellung der Musikspeicherdienste (a) Musikinhalte und gespeicherte Inhalte über verschiedene Netzwerke und in verschiedene Medien übertragen und (b) Änderungen an Musikinhalten und gespeicherten Inhalten vornehmen, die notwendig sind, um diese Inhalte an die technischen Anforderungen verbundener Netzwerke, Geräte, Dienste oder Medien anzupassen. Sie gewährleisten gegenüber Google, dass Sie über die erforderlichen Rechte verfügen, die gespeicherten Inhalte im Musikspeicher abzulegen, die Google in Ihrem Auftrag im Musikspeicher hochlädt bzw. speichert, sowie Google zur Durchführung der in diesem Abschnitt beschriebenen Handlungen anzuweisen.

Sonstige Google-Abonnements. Ihre Nutzung von Google Play und Google Play Musik-Abonnements unterliegt ausschließlich diesen Nutzungsbedingungen und nicht den Bedingungen eines anderen Google-Produkts oder des Google-Produkts, über das Sie Zugang zu einem Google Play Musik-Abonnement erhalten.

Google Play Kiosk

Informationen, die Google an Herausgeber von Periodika weitergibt. Wenn Sie ein Abonnement mit einer beliebigen Laufzeit für Periodika bei Google Play erwerben, kann Google Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Anschrift und eine eindeutige Kennzeichnung an den Herausgeber der betreffenden Inhalte weitergeben. Unter Umständen kann der Herausgeber auch Ihren Leseverlauf als Abonnent dieser Inhalte einsehen. Google hat mit dem Herausgeber vereinbart, dass diese Informationen vom Herausgeber in Übereinstimmung mit dessen Datenschutzerklärung verwendet werden. Sie können zum Zeitpunkt des Erwerbs Ihres Abonnements festlegen, ob Sie Benachrichtigungen vom Herausgeber, die sich nicht auf Ihr Abonnement beziehen, und Marketingbenachrichtigungen von Dritten erhalten möchten. Wenn Sie eine einzelne Ausgabe einer Zeitschrift bei Google Play erwerben, kann Google Ihre Postleitzahl an den Herausgeber der Zeitschrift weitergeben. Herausgeber von Periodika erhalten außerdem Vertriebsinformationen zu Periodika-Bestellungen.

Überprüfung von Print-Abonnements. Falls Sie auf ein Abonnement bei Google Play Kiosk über ein bestehendes Print-Abonnement beim Herausgeber des betreffenden Periodikums zugreifen möchten, kann Google einen Drittanbieter beauftragen, Ihr Print-Abonnement beim Herausgeber des Periodikums zu überprüfen, und Sie zu diesem Zweck um bestimmte Angaben zu Ihrem Print-Abonnement bitten. Diese Informationen werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Google verwendet.