Mit der Kontrollkarte zeitweilige Arbeitlogisgkeit geben Sie Arbeitstage, Krankheitstage, Urlaubstage und andere nicht-erstattungsfähige Tage des laufenden Arbeitslosigkeitsmonats online ein. Am Monatsende beantragen Sie mit der Karte elektronisch die Auszahlung bei Ihrer Zahlstelle.
Ihre Zahlstelle berechnet den Betrag Ihrer Entschädigung anhand der Daten, die Sie mithilfe Ihrer elektronischen Kontrollkarte C3.2A eingegeben haben.
Um Ihre Entschädigungen zu erhalten, die mit Ihrer elektronischen Kontrollkarte zusammenhängen, müssen Sie einer Zahlstelle angeschlossen sein:
• entweder einer öffentlichen Einrichtung: der Hilfskasse für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes (HFA);
• oder einer Zahlstelle einer Gewerkschaft: Allgemeiner Belgischer Gewerkschaftsbund (ABVV/FGTB), Liberaler Gewerkschaftsbund Belgiens (ACLVB/CGSLB) oder Christlicher Gewerkschaftsbund (ACV/CSC).
Aktualisiert am
22.10.2024