Vir haben nunmehr die Gefahren, welche die allgemeine NarƯ kose und insbesondere die Chloroformnarkose für Leben und GeƯ sundheit des zu Betäubenden mit sich bringen kann, vor unsere Kritik gefordert und sind zu der unumstößlichen Gewißheit gelangt, daß wir so ohne weiteres nicht berechtigt sind, aus Gründen der perƯ sönlichen Bequemlichkeit und der persönlichen Annehmlichkeit für den Operateur die Narkose in Anwendung zu ziehen. Wir haben für den Nachweis und den realen Bestand dieser Gefahren die tägƯ liche Erfahrung, das Bewußtsein der Ärzte, die Statistik und die wissenschaftliche Deutung.