Seit dem 01. Januar 2005 besteht die verpflichtende Anwendung der IAS/IFRS f r den Konzernabschluss von kapitalmarktorientierten Unternehmen. Die Weichen hierf r wurden bereits im Jahr 2002 gestellt, als per EU?Verordnung die internationalen Rechnungslegungsstandards in Europa anerkannt wurden. Dabei wurde den Mitgliedsl ndern bei der Umsetzung der Verordnung weitgehend freie Hand gelassen. Neben der Verpflichtung f r kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Erstellung eines IAS/IFRS konformen Konzernabschlusses, bestand die M glichkeit das internationale Regelwerk auch auf deren Einzelabschl sse anzuwenden. Ebenso galt dies f r Konzern- und Einzelabschl sse von nicht an der B rse gelisteten Unternehmen. Deutschland setzte die EU?Verordnung durch das BilReg im Jahr 2004 um und verankerte die Vorschriften im HGB. Somit k nnen an einer B rse gelistete Unternehmen die IAS/IFRS wahlweise auch auf ihren Einzelabschluss anwenden. Allen anderen Unternehmensformen steht es frei, ihre Konzern- und Einzelabschl sse nach internationalen Rechnungslegungsnormen aufzustellen. Das IASB verfolgt mit den IAS/IFRS das Ziel ein Regelungswerk zu schaffen, das auf internationaler Ebene Akzeptanz und Anwendung finden sowie die globale Vergleichbarkeit von Jahresabschl ssen weiter vorantreiben sollte. Dabei sind die Standards nach prinzipienbasierten Grunds tzen aufgebaut, d.h. die Vorschriften beruhen auf allgemeinen Regelungen und sind nicht bis ins kleinste Detail geregelt. Dies u ert sich an vielen Stellen durch die Verwendung unbestimmter Begriffe, die einer Auslegung bed rfen. Dem Bilanzierenden er ffnen sich dadurch sowohl Spielr ume als auch Wahlm glichkeiten, erschwert jedoch ebenso die Jahresabschlusserstellung bei Fehlen konkreter Regelungen als auch die Vergleichbarkeit der Abschl sse selbst. Fokus dieser Arbeit ist daher die Untersuchung der vorherrschenden Wahlrechte und Ermessensspielr ume auf Basis der aktuellen IAS/IFRS Stand: 01.02.2009. Nachdem die Begriffe Wahlrecht un