Frage: Ist ein deutscher Landesherr berechtigt einen ständigen päbstlichen Nuntius mit geistlichen Fakultäten, auch wider Willen der einschlagenden Bischöfe, in seine Reichslande aufzunehmen?: Wider die neulich erschienenen Unpartheiischen Gedanken eines deutschen Staatsrechtsgelehrten über die dermaligen Nuntiaturstreitigkeiten in Deutschland
Johann Richard von Roth
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