Paenitentia secunda: Das kirchliche Bußverfahren im Frühen Christentum

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: keine, Universität Leipzig (Religionswissenschaftliches Institut), Veranstaltung: Der Fluch - Texte zur Ausschlußpraxis religiöser Gesellschaften (SS 2003), Sprache: Deutsch, Abstract: Als eine spezielle Form des Fluches entwickelte sich im Christentum der Bann oder die Exkommunikation. Es handelt sich dabei um Sanktionsmaßnahmen, welche die sittliche und rechtliche Ordnung der Gemeinde gewährleisten sollen und den teilweisen oder gänzlichen Ausschluß des normwidrig Handelnden von der Teilnahme am Leben der Kirche zur Folge haben. „Die theologische Leitidee der Exkommunikation ist darin gelegen, daß schwere Sünde von Gott trennt und daß dies adäquaten Ausdruck in dem äußeren und sichtbaren Verhältnis zur Kirche erfährt.“ Von den ersten Jahrhunderten an erlebte die Christenheit die Wirklichkeit der Sünde und die Kirche war gezwungen, - trotz der in der Taufe empfangenen Sündenvergebung - für die nach der Taufe begangenen Sünden die Möglichkeit der Buße, einer paenitentia secunda, zu eröffnen. Um dem Anspruch der Heiligkeit des Gottesvolkes gerecht zu werden, mußte der schwere Missetäter bei der öffentlichen Kirchenbuße der Gemeinschaft entrückt werden und konnte erst nach Abbüßung seiner Schuld in diese zurückkehren. So gesehen war die Exkommunikation also „ein Rechtsakt mit dem Erziehungszweck der Besserung“ und damit eng verbunden mit der Entwicklung des Bußwesens. Wie aber sah so ein Bußverfahren aus? Auf welche Sünden wurde es angewandt und welche Bußwerke hatte der reuige Sünder zu vollbringen? Ziel dieser Arbeit ist es, anhand von exemplarischen Quellen die Entwicklung und Ausgestaltung des kirchlichen Bußverfahrens im Frühen Christentum zu skizzieren. Gerade für die Zeit vom 1. bis hinein ins 4. Jh. n. Chr. - also inmitten der ‘Adoleszenz-Phase’ der Ekklesia - wird jedoch deutlich, daß es sich bei dem Thema Buße „um ein eminent theologisches und zugleich praktisches Problem“ handelt. Es spielte nicht nur die Auseinandersetzung mit praktischen Fragen der Gemeindezucht eine Rolle, die Alte Kirche mußte auch den historischen Gegebenheiten Rechnung tragen (Christenverfolgungen, Schismata, Aufstieg zur Reichskirche etc.). Weitere Probleme ergaben sich aus theologischen Anschauungen zur Sünde und Sündenvergebung. In diesem Zusammenhang stritten immer wieder rigoristische und mildere Parteien über die ‘orthopraxe’ Bußdisziplin. In der Folge bietet sich dem heutigen Betrachter der alten Kirchenbuße ein äußerst uneinheitliches und schwer zu überschauendes Bild. Aus diesem Grund beschränkt sich die vorliegende Arbeit auf die Darstellung des Bußverfahrens, ohne die theologischen Problemstellungen eingehender zu erörtern.

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