Von Gottes Gnaden Friedrich Eugen, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, lieber Getreuer! Auf die bevorstehende Heu- und Fruchternde gedencken Wir die unserer Herzoglichen Renntkammer und Kammerschreiberei zustehende Heu- und Oehmd- ingleichen die grose Frucht, -noval- und kleine Zehenden auch Theil- und Langarben in sämtlichen Orten, wo nicht der Selbsteinzug besonders angeordnet ist, im offentlichen Aufstreich verleihen zu lassen. Wir wollen Dich daher sowohl auf unsere Zehend-Ordnung und die weitere dißfals erlassene Geneal-Rescripten, als auch auf Deine amtliche Pflichten zu Besorgung Unseres Herrschaftlichen Interesse nach allen Theilen, ...
Jan 1796 · Verlag nicht ermittelbar