Andreas Haidinger's Selbstadvokat: oder gemeinverständliche anleitung, wie man sich in rechtsgeschäften aller art selbst vertreten, sich vor missgriffen und nachtheiligen folgen bewahren, und die nöthigen schriftlichen aufsätze wie: eingaben, gesuche, recurse, kontrakte, ... ohne hilf eines advokaten vollkommen rechtsgiltig abfassen kann; auf grundlage der neuesten gesetze ... durch 300 beispiele und formulare erläutert
Andreas Haidinger
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