Bevor ein Schleuderer unabhängig von seinem Dienstgrad selbstständig arbeiten darf, muss er sich einer Erstprüfung seiner Kenntnisse über Produktionsanweisungen und Arbeitsschutzanweisungen unterziehen und sich alle 12 Monate einer periodischen Wissensprüfung unterziehen.
Aktualisiert am
08.08.2025