Zentrale für städtische Infrastruktur
* Datenschutzleitfaden für das Zugriffsrecht der Smartphone-App
[Erforderliche Zugriffsrechte]
Gemäß dem Informations- und Kommunikationsnetzgesetz, das am 23. März 2017 in Kraft tritt, wird nur auf wesentliche Elemente für den Dienst zugegriffen.
Geräte- und App-Historie: Dienstoptimierung und Fehlerprüfung
Standortinformationen: Identifizierung des Standorts von Lade-/Entladestationen
Telefon: Verwenden Sie Ihre eindeutige ID als Gerätenummer
Aktualisiert am
14.06.2022