Angehörige der Gesundheitsberufe und Angehörige der Gesundheitsberufe können unerwünschte Arzneimittelwirkungen, unerwünschte Ereignisse nach Impfungen und Vorfälle mit Medizinprodukten oder minderwertigen Arzneimitteln melden. Alle Mitarbeiter des Gesundheitswesens müssen sich zuerst registrieren, bevor sie Berichte einreichen können. Die Registrierungsdaten werden für die Kommunikation und Nachverfolgung verwendet.
Jeder Bürger kann alle Fälle von unerwünschten Arzneimittelwirkungen oder Vorfälle mit Medizinprodukten melden
Aktualisiert am
11.02.2025