Ordnungswidrigkeitengesetz (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) für die Bundesrepublik Deutschland) - gibt den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie auch anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Rundfunkanstalten) die gesetzliche Grundlage, Verwarnungs- und Bußgelder zu verhängen, um Verstöße gegen ordnungsrechtliche Vorschriften (Verwaltungsunrecht) zu ahnden. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die im Regelfall den Verwaltungsbehörden obliegt (§ 35 OWiG), stellt Sanktionsrecht dar und ist von der Verhängung von Zwangsgeldern zur Durchsetzung von Verwaltungsakten im Wege der Verwaltungsvollstreckung zu unterscheiden.
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Aktualisiert am
03.06.2024
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