Arbeitsrecht – Digitale Gesetzgebung (Türkisches Arbeitsrecht, Gesetzgebungssystem, Gesetznummer: 4857, Datum der Verabschiedung: 22.05.2003) – dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags mit Arbeitgebern in der Republik beschäftigt sind Türkei, bezüglich Arbeitsbedingungen und Arbeitsumfeld. . Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitsstätten, mit Ausnahme der Ausnahmen in Artikel 4, und für die Arbeitgeber, Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmer dieser Arbeitsstätten, unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich. Betriebe, Arbeitgeber, Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmer sind an die Bestimmungen dieses Gesetzes gebunden, unabhängig vom Benachrichtigungstag in Artikel 3.
Rechtlicher Hinweis:
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Aktualisiert am
25.02.2024
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