Mit der EU Blue Card können Drittstaatsangehörige, die Hochschulabsolventen sind oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügen, einen Wohnsitztitel erhalten, um eine für ihre Qualifikation geeignete Beschäftigung zu finden.
Die EU Blue Card ist eine Aufenthaltserlaubnis, die bei erstmaliger Ausstellung maximal vier Jahre gültig ist. Es wird unter folgenden Bedingungen ausgestellt:
• einen deutschen oder anerkannten ausländischen oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss, die Vorlage eines Arbeitsvertrags oder ein verbindliches Stellenangebot.
• Ausnahme: Für EU-Blue Cards, die an Wissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure sowie an Ärzte und IT-Spezialisten ausgegeben werden, gilt eine niedrigere Gehaltsschwelle von 41.808 Euro.
Inhaber einer EU Blue Card erhalten eine unbefristete Ausgleichsgenehmigung, wenn sie länger als 33 Monate als hochqualifizierte Person beschäftigt waren.
Aktualisiert am
11.01.2021