Arbeitsgesetzbuch von Belarus (Arbeitsgesetzbuch der Republik Belarus vom 26. Juli 1999 N 296-Z) – die Hauptziele dieses Gesetzbuches sind: a) Regulierung der Arbeit und der damit verbundenen Beziehungen; b) Entwicklung der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern (ihren Verbänden), Arbeitnehmern (ihren Verbänden) und staatlichen Stellen; c) Festlegung und Schutz der gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
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Aktualisiert am
25.05.2024
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