Das Gesetz der Verpflichtungen ist der Zweig des Privatrechts in den Systemen der romanisch-germanischen Tradition, der sich auf die Verpflichtungen bezieht. Das Interesse des Gesetzes der Verpflichtungen besteht darin, der Schaffung von Verpflichtungen mit rechtlichen Konsequenzen zu folgen, um die Sicherheit des Geschäfts zu gewährleisten und die Entstehung eines stabilen Marktes.
Aktualisiert am
25.02.2024