Was den Prüfenden das elektronische Prüfprotokoll (ePp), ist den Unterrichtenden die elektronische Lernstands-Beurteilung (eLBe).
Mit der „elektronischen Lernstands-Beurteilung“ – kurz „eLBe“ – können Fahrlehrer:innen die Fahreignungs-Bewertungen der Prüfer bereits für die Einschätzung der Prüfungsreife ihrer Schützlinge nutzen – und präzise und für alle nachvollziehbar feststellen sowie dokumentieren.
Das Fahrstunden-Notizbuch „eLBe“ kann ...
- individuell angepasst werden.
- eine inhaltlich vollständige, an den jeweiligen Lernstand angepasste Ausbildung sichern.
- Sie unterstützen, leistungsfördernde Rückmeldungen an die Fahrschüler:innen zu geben.
- Ihren Schützlingen helfen, die eigene Fahrkompetenz realistischer einzuschätzen.
- durch die gleichen Maßstäbe wie in der praktischen Prüfung Schüler:innen-Ängste reduzieren.
- Ihren Fahrschüler:innen ihre Fortschritte und bestehenden Schwächen aufzeigen.
- bei Rechtsstreitigkeiten als Nachweis der Ausbildung herangezogen werden.
Die „FSO-eLBe-spezial“-App kann noch mehr!
Sie enthält neben allen genannten Features zum Stand der praktischen Ausbildung zugleich die optimale Schnittstelle zu Ihrem Verwaltungsprogramm FAHRSCHULOFFICE 360°. Damit
- entfallen alle doppelten Dateneingaben zu Name, Alter Geschlecht etc. …
- werden Ihre Fahrschüler:innen automatisch in „eLBe“ gelistet und sind per Filter auswählbar
- sind in FAHRSCHULOFFICE 360° alle einzelnen Schüler:innen-Aktivitäten auf einen Blick zu sehen:
Status in der Lern-App, Nutzung des Simdrive, Anwesenheit/Lektionen im Theorieunterricht, Zahlungsmoral und der Stand der praktischen Fahrausbildung.
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK
Die direkte Anbindung des Tools an Ihre zentrale Fahrschulverwaltung ordnet alle Daten zur Person und zum Lernstand in Theorie und Praxis umgehend den jeweiligen Schüler:innen zu, jederzeit einsehbar – ideal zur Feststellung von Engagement, Liquidität und Prüfungsreife. Das Ergebnis: Gezielte Praxisausbildung, punktgenaue Vorstellung zur Prüfung, Rechtssicherheit!
আপডে’ট কৰা তাৰিখ
১৭-০৫-২০২৩