Diese App enthält aktuelle Prüfungsfragen für Reiseleiter und Reisekundinnen, mit denen Sie schnell üben und die Prüfung problemlos bestehen können.
Sie bietet eine übersichtliche und benutzerfreundliche Oberfläche, die speziell für Prüfungskandidaten entwickelt wurde.
Wir werden Inhalte und Funktionen laufend aktualisieren – bleiben Sie also gespannt!
Prüfungsübersicht: Reiseleiter- und Reisekundinnenprüfung
I. Allgemeine Reiseleiterprüfung
I. Zulassungsvoraussetzungen (Artikel 5 der Prüfungsordnung für Reiseleiter): Bürger der Republik China, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, sind zur Teilnahme an dieser Prüfung berechtigt:
1. Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Oberschule oder einer höheren Berufsschule mit Abschlusszeugnis.
2. Bestehen der Grundprüfung oder einer gleichwertigen Spezialprüfung und mindestens vierjährige Berufserfahrung in einem relevanten Bereich mit entsprechenden Nachweisen.
3. Bestehen der fortgeschrittenen oder allgemeinen Zertifizierungsprüfung.
II. Bestehensstandard: Gemäß Artikel 12 der Prüfungsordnung für Reiseleiter ergibt sich für die Kategorie Mandarin sprechender Reiseleiter die Gesamtpunktzahl aus dem Durchschnitt aller Fächer. Zum Bestehen sind mindestens 60 Punkte erforderlich. Eine Punktzahl von 0 in einem Fach führt zum Nichtbestehen. Fehlende Fächer werden mit 0 Punkten bewertet. Für die Kategorie Fremdsprachen-Reiseleiter ist für die Zulassung in der ersten Prüfung ein Durchschnitt von mindestens 60 Punkten über alle Fächer hinweg erforderlich. Bewerber mit 0 Punkten in einem Fach oder weniger als 50 Punkten im Fach Fremdsprache werden nicht zugelassen. Bewerber, die von bestimmten Fächern befreit sind, werden auf Grundlage einer Punktzahl von mindestens 60 Punkten im Fach Fremdsprache zugelassen. Fehlende Fächer werden mit 0 Punkten bewertet. In der zweiten Prüfung für die Kategorie Fremdsprachen-Reiseleiter wird der Durchschnitt aller mündlichen Prüfungen als Gesamtpunktzahl verwendet. Zum Bestehen ist eine Punktzahl von mindestens 60 Punkten erforderlich.
III. Prüfungsinhalte: Gemäß Artikel 8 der Prüfungsordnung für Reiseleiter sind die schriftlichen Prüfungsinhalte für die Kategorie „Fremdsprachiger Reiseleiter“ wie folgt:
I. Reiseleiterpraxis (I) (einschließlich Reiseleitung, Sicherheit im Tourismus und Notfallmaßnahmen, Psychologie und Verhalten im Tourismus, Flugticketverkauf, Erste-Hilfe-Kenntnisse und internationale Etikette).
II. Reiseleiterpraxis (II) (einschließlich Tourismusverwaltung und -vorschriften, das Gesetz über die Beziehungen zwischen den Völkern Taiwans und des Festlandes sowie das Verständnis der aktuellen Lage in der Taiwanstraße).
III. Überblick über die touristischen Ressourcen (einschließlich Taiwans Geschichte, Geographie Taiwans und Erhaltung der touristischen Ressourcen). IV. Fremdsprache (Wählen Sie eine der folgenden Sprachen: Englisch, Japanisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Koreanisch, Thailändisch, Arabisch, Russisch, Italienisch, Vietnamesisch, Indonesisch oder Malaiisch).
Teilnehmer, die die Prüfung für einen fremdsprachigen oder chinesischsprachigen Reiseleiter bestanden und ein entsprechendes Zertifikat erhalten haben, sind von der schriftlichen Prüfung für die Kategorie „Fremdsprachiger Reiseleiter“ befreit.
Die schriftliche Prüfung für die erste Kategorie besteht ausschließlich aus Testfragen.
Die mündliche Prüfung der zweiten Kategorie wird individuell nach der vom Kandidaten gewählten Fremdsprache und gemäß den Bestimmungen für mündliche Fremdsprachenprüfungen durchgeführt.
Gemäß Artikel 9 der Prüfungsordnung für Reiseleiter sind die Prüfungsfächer für die Kategorie „Reiseleiter mit Chinesisch als Fremdsprache“ wie folgt:
I. Reiseleiterpraxis (I) (einschließlich Reiseerklärung, Sicherheit im Tourismus und Notfallmaßnahmen, Psychologie und Verhalten im Tourismus, Flugtarife, Erste-Hilfe-Kenntnisse und internationale Etikette).
II. Reiseleiterpraxis (II) (einschließlich Tourismusverwaltung und -vorschriften, das Gesetz über die Beziehungen zwischen den Völkern Taiwans und des Festlandes sowie das Verständnis der aktuellen Lage in der Taiwanstraße). III. Überblick über die touristischen Ressourcen (einschließlich Taiwans Geschichte, Geographie und Erhaltung der touristischen Ressourcen).
Die schriftliche Prüfung besteht aus Testfragen.
II. Allgemeine Prüfung für Reiseleiter
I. Zulassungsvoraussetzungen (Artikel 5 der Prüfungsordnung für Reiseleiter): Staatsbürger der Republik China, die eine der folgenden Qualifikationen besitzen, sind zur Teilnahme an dieser Prüfung berechtigt:
1. Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Oberschule oder Berufsschule mit entsprechendem Abschlusszeugnis.
2. Erfolgreich abgeschlossene Grundschulprüfung oder eine gleichwertige Fachprüfung und mindestens vierjährige Berufserfahrung in einem relevanten Bereich (Nachweis erforderlich).
3. Erfolgreich abgeschlossene Prüfung für eine höhere oder allgemeine berufliche Qualifikation.
II. Bestehensgrenze: Gemäß Artikel 11 der Prüfungsordnung für Reiseleiter entspricht die Gesamtpunktzahl für chinesischsprachige Reiseleiter dem Durchschnitt aller Prüfungsfächer. Zum Bestehen sind mindestens 60 Punkte erforderlich. 0 Punkte in einem Fach führen zum Nichtbestehen. Fehlende Prüfungsfächer werden mit 0 Punkten bewertet. In der Kategorie „Reiseleiter für Fremdsprachen“ entspricht die Gesamtpunktzahl der Prüfung dem Durchschnitt aller Fächer. Die Bestehensgrenze liegt bei 60 Punkten. Eine Punktzahl von 0 in einem Fach oder unter 50 Punkten im Fach „Fremdsprache“ führt zum Nichtbestehen. Für Kandidaten, die von bestimmten Fächern befreit sind, zählt die Punktzahl im Fach „Fremdsprache“ als Gesamtpunktzahl. Die Bestehensgrenze liegt bei 60 Punkten. Fehlende Fächer werden mit 0 Punkten bewertet.
III. Prüfungsfächer: Gemäß Artikel 7 der Prüfungsordnung für Reiseleiter sind die Prüfungsfächer für die Kategorie „Reiseleiter für Fremdsprachen“ wie folgt:
I. Reiseleiterpraxis (I) (einschließlich Reiseleiterfähigkeiten, Flugticketverkauf, Erste-Hilfe-Kenntnisse, Sicherheit im Tourismus und Notfallmaßnahmen sowie internationale Etikette).
II. Reiseleiterpraxis (II) (einschließlich Tourismusbestimmungen, Ein- und Ausreisebestimmungen, Devisenkenntnisse, der Tourismusabschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuches und standardisierte Verträge für den Auslandstourismus, das Gesetz über die Beziehungen zwischen den Völkern Taiwans und Festlandchinas sowie Kenntnisse der aktuellen Lage in der Taiwanstraße).
III. Überblick über touristische Ressourcen (einschließlich Weltgeschichte, Weltgeographie und Erhaltung touristischer Ressourcen). IV. Fremdsprache (wählen Sie eine der Sprachen Englisch, Japanisch, Französisch, Deutsch oder Spanisch).
Teilnehmer, die die Prüfung zum Fremdsprachen- oder Chinesisch-Reiseleiter bestanden und ein entsprechendes Zertifikat erhalten haben, sind von der schriftlichen Prüfung in allen Fächern außer der Fremdsprachenkategorie befreit, wenn sie sich für die Fremdsprachen-Reiseleiterprüfung anmelden.
Alle Prüfungsfächer werden als Klausur abgelegt.
Gemäß Artikel 8 der Prüfungsordnung für Reiseleiter sind die Prüfungsfächer für Chinesisch-Reiseleiter wie folgt:
I. Reiseleiterpraxis (I) (einschließlich Reiseleiterfähigkeiten, Flugtarife, Erste-Hilfe-Kenntnisse, Sicherheit im Tourismus und Notfallmaßnahmen sowie internationale Etikette).
II. Reiseleiterpraxis (II) (einschließlich Tourismusbestimmungen, Ein- und Ausreisebestimmungen, Devisenkenntnisse, der Tourismusabschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuches und Standardverträge für ausländische Touristen, das Gesetz über die Beziehungen zwischen den Völkern Taiwans und Festlandchinas sowie Kenntnisse der aktuellen Lage in der Taiwanstraße).
III. Überblick über Tourismusressourcen (einschließlich Weltgeschichte, Weltgeographie und Instandhaltung von Tourismusressourcen).
Alle Prüfungsfächer werden in schriftlicher Form angeboten.
Aktualisiert am
20.11.2025