Mit der Veröffentlichung der neuen Arbeitsmaßnahmen in der BOE vom 03.08.19, die sich in der Satzung der Arbeitnehmer niederschlagen, ist die tägliche Aufzeichnung des Arbeitstages obligatorisch.
Das Unternehmen muss die spezifischen Start- und Endzeiten aufzeichnen.
Dieses Register muss für Arbeitnehmer, Gewerkschaftsvertreter und die Aufsichtsbehörde für Arbeit und soziale Sicherheit 4 Jahre lang verfügbar sein.
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Seine Hauptmerkmale sind:
- Einfach und intuitiv
- Wirtschaftlich
- Cloud-Tool
- GPS-Standort (optional)
- Registrierung der Arbeitnehmer nach Abteilung
Aktualisiert am
27.04.2023