Beep Time, Zeiterfassungssoftware, einfach zu bedienen, völlig kostenlos und ohne Einschränkungen. Entspricht den geltenden Vorschriften (Art. 34.9 des Arbeitnehmerstatuts, Königliches Gesetzesdekret 8/2019 vom 8. März).
Das System ist so konzipiert, dass die Erfassung von Arbeitszeiten einfach, mit nur einem Klick und von jedem Gerät aus möglich ist: Mobilgerät, Tablet und Laptop.
Der Mitarbeiter kann nach Belieben sowohl über die Website als auch über die App einstempeln. In beiden Fällen können Sie alle notwendigen Vorkehrungen treffen, wie z. B. den Beginn und das Ende Ihres Arbeitstages, die Angabe von Pausen und die Einsicht in tägliche, wöchentliche und monatliche Zeitkontrollberichte.
Seit der Veröffentlichung des Königlichen Gesetzesdekrets 8/2019 vom 8. März ist es obligatorisch, täglich Aufzeichnungen über den Arbeitstag mit der genauen Start- und Endzeit des Tages zu führen.
Bei dieser Zeitkontrolle müssen die Rechte der Arbeitnehmer auf Privatsphäre gemäß Artikel 20 bis des Arbeitnehmerstatuts respektiert werden, der sich auf das Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte bezieht.
Aktualisiert am
18.06.2024