INFORMATIONEN ZUM ANWALTSRAT VON GUJARAT
Der Anwaltsrat von Gujarat ist eine „autonome gesetzliche Körperschaft“, die gemäß dem Advocates Act von 1961 gegründet wurde und über weitreichende und vielfältige Befugnisse, Funktionen und Pflichten verfügt. Der Anwaltsrat von Gujarat erfüllt seine gesetzlichen Pflichten gemäß dem Advocates Act von 1961, dem Gujarat Advocates’ Welfare Fund Act von 1991 und den vom Anwaltsrat von Indien aufgestellten Regeln.
Das Anwaltsgesetz von 1961 wurde am 16. August 1961 erlassen. Gemäß Abschnitt 3 des Anwaltsgesetzes übernahm am 6. Dezember 1961 das erste gewählte Gremium des Anwaltsrats von Gujarat die Verantwortung. Seitdem ist es der Anwaltsrat des Staates ist verantwortlich für den Anwaltsrat von Gujarat. Im Jahr 1961 wurden 1184 Anwälte in die Anwaltskammer des Bundesstaates Gujarat aufgenommen, und nach und nach stieg die Zahl der Mitglieder an. Mit Stand vom November 2018 sind derzeit etwa 75.000 Anwälte in die Liste der Anwaltskammer von Gujarat eingetragen.
Aktualisiert am
02.02.2026