Das Einheitliche Unternehmensregister (RUE) gemäß Artikel 11 des Gesetzes 590 von 2000, das das Handelsregister und das Einheitliche Register der Bieter integriert, wird die folgenden Aufzeichnungen aufnehmen und integrieren:
Register der gemeinnützigen Organisationen
Nationales öffentliches Register der Verkäufer von Glücks- und Glücksspielen
Öffentliches Register der Bürgeraufsicht
Nationales Tourismusregister
Register der gemeinnützigen ausländischen Personen des Privatrechts
Register der Solidarischen Ökonomie
Das Einheitliche Unternehmens- und Sozialregister -RUES-, wird von den Handelskammern nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Treu und Glauben verwaltet, um dem Staat, der Gesellschaft im Allgemeinen, Unternehmern, Unternehmern, solidarischen Wirtschaftssubjekten und gemeinnützigen Organisationen eine zuverlässiges einheitliches Informationstool national und international.
Aktualisiert am
23.09.2022