Es handelt sich um eine Tonübertragung auf modulierter Frequenz (FM) mit geringer Leistung (25 Watt) und einer Reichweite, die auf einen Radius von 1 km um die Sendeantenne beschränkt ist. Nur gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die am Ort der Leistungserbringung ansässig sind, dürfen diesen Dienst betreiben. Gemeinschaftsradiosender müssen ein pluralistisches Programm haben, ohne jede Art von Zensur, und müssen offen für die Meinungsäußerung aller Einwohner der versorgten Region sein.
Aktualisiert am
09.07.2022