Mit Manage My Nightlife können Sie Ihr Nightlife Music System von einem Smartphone oder Tablet aus steuern. Diese App ist in Design und Funktionalität ähnlich wie unser Webportal. Egal wo Sie sind, Sie können das Nachtleben mitnehmen und auf dem Laufenden bleiben.
Mit Manage My Nightlife können Sie:
- Stellen Sie eine Verbindung zu einer Zone oder einem Veranstaltungsort her, unabhängig davon, ob Sie vor Ort oder extern arbeiten
- Ordnen Sie den Zugang zu mehreren Zonen oder Veranstaltungsorten an
- Verwalten Sie die Musik (Lautstärke einstellen, Lieder abspielen, Listen laden, Lieder und Listen suchen, die aktuelle Wiedergabeliste bearbeiten, Titel nach oben oder unten verschieben, Titel auf Spotify anzeigen, ähnliche Lieder finden, ähnliche Listen laden, Ihr Spotify-Konto verbinden, Spotify anpassen Listen)
- Verwalten Sie Bildschirm-Visuals (wechseln Sie zwischen Musikvideo, Werbung oder visuellen Ambient-Listen, pausieren Sie digitale Werbungsfolien, steuern Sie Zufallszahlen, spielen Sie Bingo)
- Stell die Lautstärke ein
- Managemodi (Musikplaner, Karaoke, Erwachsenenfilter, Bingo, Zufallszahl)
- CrowdDJ® verwalten (crowdDJ® Modi ändern, Credits senden oder die Credit Policy ändern)
- Verwalten Sie Ihre Jukebox (ändern Sie die Jukebox-Modi, senden Sie Credits)
Wir wissen, dass Unternehmen in allen Formen und Größen kommen. Manage My Nightlife-Zugang kann auf persönlichen oder geschäftlichen Smartphones und Tablets für beliebig viele oder beliebig viele Mitarbeiter eingerichtet werden.
Für den öffentlichen Zugang zu Ihrem Nightlife-System hinter der Bar, an Ihrer Rezeption oder in der Lobby kann ein Nightlife Turntabler ™ mit Manage My Nightlife die Effizienz der Nutzung erhöhen und Ablenkungen von anderen Benachrichtigungen verringern.
Die Nutzung dieser App erfordert ein Abonnement für Nightlife Music - Australiens anerkanntestes Musikunterhaltungssystem für Unternehmen. Rufen Sie uns unter 1800 773 468 an oder besuchen Sie nightlife.com.au, um mehr zu erfahren, ein Konto einzurichten oder Ihre Bedürfnisse zu besprechen.
Aktualisiert am
21.10.2024