Die Bereitstellung öffentlicher Informationsdienste durch PPID innerhalb des Handelsministeriums richtet sich nach dem Erlass des Handelsministers Nr. 695/M-DAG/KEP/6/2016 über Richtlinien für das Informations- und Dokumentationsmanagement im Handelsministerium. Die PPID- und PPID-Unterstützungstools des Handelsministeriums sind für die Speicherung, Dokumentation, Bereitstellung und/oder Bereitstellung öffentlicher Informationsdienste innerhalb des Handelsministeriums verantwortlich.
Aktualisiert am
25.05.2022
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Datensicherheit
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