DroneMap – Offizielles Tool für die Flugvorbereitung von ferngesteuerten Piloten in der Tschechischen Republik.
DroneMap ist die einzige Anwendung in der Tschechischen Republik, die Betreibern, Piloten und der breiten Öffentlichkeit garantierte Daten der Tschechischen Flugsicherung zur Verfügung stellt. So wissen Sie immer, unter welchen Bedingungen Sie am ausgewählten Standort sicher starten können. Die Anwendung richtet sich an alle Drohnenpiloten – vom Anfänger bis zum Profi.
Hauptvorteile von DroneMap:
– Offizielle und garantierte Daten: Überblick über die aktuelle Luftraumverteilung und geografische Zonen.
– Interaktive Karte: Übersichtliche Visualisierung der Zonen, einschließlich der dort geltenden Betriebsbedingungen für unbemannte Fluggeräte.
– Flugplanung: Möglichkeit zur Erstellung eines Benutzerprofils und Verwaltung eigener Drohnen, einschließlich Flugplanung.
– Meteodaten: Aktuelle und zukünftige meteorologische Informationen für den Drohnenbetrieb.
– Konflikterkennung: Benachrichtigung über einen geplanten Flug in einem Gebiet mit strengeren Betriebsbedingungen für Drohnen.
Die Anwendung ist kostenlos und einfach zu bedienen. Die Anzeige aller Flugdaten, geografischen Zonen und Wetterdaten ist auch ohne vorherige Registrierung möglich. Für erweiterte Funktionen wie Flugplanung oder Konflikterkennung ist jedoch eine Registrierung erforderlich – diese dauert maximal zwei Minuten und ermöglicht Ihnen die Nutzung aller neuen Funktionen!
Die digitale Karte zur Nutzung des tschechischen Luftraums für unbemannte Luftfahrzeuge ist ein Informationssystem der öffentlichen Verwaltung und wird vom Amt für Zivilluftfahrt der Tschechischen Republik (nachfolgend „ÚCL“ genannt) verwaltet. Ihre Definition und Existenz richten sich nach § 44j Absatz 1 des Gesetzes Nr. 49/1997 Slg. über die Zivilluftfahrt in der jeweils gültigen Fassung. Gemäß den Bestimmungen des § 67 des Gesetzes Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsgesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit den Bestimmungen des § 2 Absatz 1 Buchstabe d) des Gesetzes Nr. 365/2000 Slg., über Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung und über die Änderung und Ergänzung einiger anderer Gesetze, in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend „ZISVS“ genannt), wurde dem ŘLP CR im Verfahren zur Genehmigung zum Betrieb einer digitalen Karte auf Antrag des Antragstellers Řízenie letového trafúce České republiky, s.p. (nachfolgend „ŘLP CR“ genannt) durch den Beschluss des ÚCL vom 11. Oktober 2023 die Genehmigung zum Betrieb der digitalen Karte in dem durch diesen Beschluss festgelegten Umfang erteilt.
Aktualisiert am
30.09.2025