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- Tierregistrierung (Änderung) ist gemäß Artikel 12 (1) und (2) des 「Tierschutzgesetzes」 und Artikel 8 (1) und 9 (2) der Vollstreckungsvorschrift desselben Gesetzes erforderlich
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- Systematisches Kundenmanagement und Streitprävention auf Basis des Kaufvertrages
- Fahren Sie mit der Tierregistrierung auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes fort
Aktualisiert am
04.09.2024