Banking unterwegs ist mit der neuen UAB Mobile App so viel einfacher. Wenn Sie bereits Kunde sind, können Sie von Ihrem Telefon aus Bankgeschäfte erledigen, und wenn Sie uns noch nicht beigetreten sind, können Sie über die App loslegen.
Mit der UAB Mobile App können Sie:
- Anmeldung über UAE PASS – Melden Sie sich jetzt mit Ihrem UAE PASS-Profil direkt bei Ihrem Konto an. Vorbei sind die Zeiten, in denen man sich UAB-Anmeldeinformationen merken musste.
- Digitales Onboarding
- Zeigen Sie Ihr Konto, Ihre Kreditkarte, Ihre Finanz- und Einzahlungssalden und Details mit einer Berührung an
- Zeigen Sie Ihre UAB-Wallet an
- Sehen Sie sich Ihre Konto- und Kreditkartenabrechnungen an
- Sofortige Überweisung von Geldern innerhalb und außerhalb der VAE an gespeicherte Begünstigte
- Führen Sie Rechnungszahlungen an neue und gespeicherte Rechnungssteller durch
- Bezahlen Sie Ihre ausstehende Kreditkarte
- Eröffnen Sie ein neues Konto oder Festgeld
- Aktivieren und sperren Sie Ihre Debit- oder Kreditkarte
- Fordern Sie ein Scheckbuch an
- Beantragen Sie eine Saldoüberweisung, einen einfachen Kredit und einen einfachen Zahlungsplan auf Ihrer Kreditkarte
- Senden und Anzeigen von gesicherten E-Mail-Nachrichten
- Mitteilungen
- 3D-Touch-Funktionalität auf dem App-Launcher-Symbol – für einen einfacheren Zugriff auf einige der weit verbreiteten Funktionen
Wenn Sie sich bereits für UAB Online Banking registriert haben, brauchen Sie nur die App herunterzuladen und sich mit derselben Benutzer-ID und demselben Passwort anzumelden. Wenn Sie noch nicht für UAB Online registriert sind, können Sie sich sofort über die Anmeldeseite von UAB Online registrieren.
Wenn Sie noch kein Banking bei uns haben, können Sie die App trotzdem verwenden, um:
- Beantragen Sie ein UAB-Produkt
- Finden Sie unsere nächstgelegene Filiale oder einen Geldautomaten
- Nutzen Sie unsere Festgeld- und Wechselkursrechner
- Kontaktiere uns
Für Unterstützung rufen Sie bitte 800474 oder +9714-3662169 (außerhalb der VAE) an. Sie können uns auch eine E-Mail an info@uab.ae senden
Aktualisiert am
16.09.2024