Der Zweck derselben besteht darin, vom entsprechenden Arbeitnehmer verwendet zu werden, mit dem Ziel, automatisch die ungefähre Berechnung des zu vereinnahmenden Wertes entsprechend den erworbenen Gehaltserhöhungen zu kennen und die Rente anhand der geleisteten Beitragsjahre berechnen zu können.
Aktualisiert am
23.11.2023