Offline-Karte von Göteborg/Göteborg für Geschäfts- und Touristenbesucher. Laden Sie es herunter, bevor Sie losfahren oder das WLAN Ihres Hotels nutzen, und vermeiden Sie teure Roaming-Gebühren. Die Karte läuft vollständig auf Ihrem Gerät; Kartendarstellung mit Schwenk- und stufenlosem Zoom, Routing, Suche, Lesezeichen, alles. Ihre Datenverbindung wird überhaupt nicht genutzt. Schalten Sie Ihre Telefonfunktion aus, wenn Sie möchten!
Keine Werbung. Alle Funktionen sind voll funktionsfähig, Sie müssen keine Add-ons kaufen oder zusätzliche Downloads durchführen.
Die Karte umfasst die Umgebung der Stadt und den Hauptflughafen, den Flughafen Göteburg Landvetter.
Die Karte basiert auf OpenStreetMap-Daten, https://www.openstreetmap.org. Es umfasst alle Hauptstraßen und die meisten, wenn nicht alle Stadtstraßen. Auf jedem Gebäude in der Innenstadt sind Hotels, Restaurants und große Geschäfte abgebildet. Aktivitäten und Sehenswürdigkeiten in der Stadt und auf dem Land sind gut abgedeckt. Die Abdeckung ländlicher Gebiete ist gut, aber nicht 100 %. Sie können zur Verbesserung beitragen, indem Sie OpenStreetMap-Mitwirkender werden.
Die App verfügt über eine Suchfunktion und ein Verzeichnis häufig benötigter Artikel wie Hotels, Restaurants und Apotheken sowie Museen und andere Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten.
Über „Meine Orte“ können Sie Orte wie Ihr Hotel mit Lesezeichen versehen, um die Navigation zu erleichtern.
Es ist eine einfache Turn-by-Turn-Navigation verfügbar. Wenn Sie kein GPS haben, können Sie trotzdem eine Route zwischen zwei Orten anzeigen.
Die Navigation zeigt Ihnen eine Richtroute und kann für Auto, Fahrrad oder Fuß konfiguriert werden. Die Entwickler geben keine Garantie dafür, dass sie immer korrekt ist. Gehen Sie vorsichtig vor und achten Sie vor allem auf die Verkehrsschilder.
Wie die meisten kleinen Entwickler kann ich nicht viele verschiedene Telefone und Tablets testen. Wenn Sie Probleme beim Ausführen der Anwendung haben, senden Sie mir bitte eine E-Mail. Ich werde versuchen, Ihnen zu helfen und Ihnen auch den Betrag zu erstatten.
Aktualisiert am
26.05.2024