Beweis, dass die bey den Protestanten üblichen Ehescheidungen vom Bande, auch nach katholischen Grundsätzen, gültig sind und dass diese Ehescheidungen vom Bande, auch bey den Katholiken, in wichtigen Fällen, eingeführt werden können und sollten: Nebst zweyen Gutachten von Heidelberg und Würzburg, die das Gegentheil des ersten Satzes behaupten