Die gerettete völlige Souveraineté der löblichen schweitzerischen Eydgenossenschafft: oder gründlicher Beweiss, dass in dem Westphälischen Frieden von dem H. Römischen Reich der löbl. Eydgenossenschafft nicht nur die Exemtion von der Jurisdiction der höchsten Reich-Gerichte, sondern auch die völlige Souveraineté und Independenz von gemeldetem Römischen Reich, und zwar nicht nur in possessorio sonderen auch in petitorio eingeraumt und zugestanden worden seye, nebst Beantwortung der alten und neuen dagegen hier und da gemachten Einwürffe. Mit Beylegung derer nöthigen Autorum publicorum