TRACTATUS De Jure Emphyteutico Oder Erb-Bau-Recht Darinnen Umständlich und ausführlich gehandelt wird, wie zwischen einen Grund-Herrn und einen Bau-Rechtern oder Erb-Bau-rechtern, mit Aufrichtung, veranleitung, verkauffung, Veränderung, Verwürckung, Entsetzung, und andren vorkommenden Fällen, nach den gemeinen Rechten gesprochen werden solle. Denen jeningen so Gerichts-verwaltungen unter sich haben, ingleichen denen so Bau-Rechte besitzen und der Lateinischen Sprache nicht kundig, zum besten in teutsch heraus gegeben