Dienstbarkhaiten, Stättlicher vnnd Bäwrischer Erbaigen gutter vnnd gründtlicher Bericht, wie die jrrungen, so sich in den Stätten, vnd Märckten, von wegen Schidmäwr, Wänd, Dachtroffen, Aussehens ... vnd derogleichen, vor Gerichten gütlich oder Rechtlich zuentschaiden zutragen, vnd durch die Partheyen ... fürgebracht, auch durch die Oberkait ... verabschidet mügen werden ...: Hierinnen werden in disem Buch letzlich die Recht vnd Freyhaiten der Heüratgüter, auch Bawrecht, so man sonst Erbrecht nennt, mit jren sondern Titteln begriffen. Sampt einem ... Register versehen