Georg Adam Struvens, Vornehmen JCti, JURIS-PRUDENZ, Oder Verfassung der Landüblichen Sächs. Rechte, Vor etlichen Jahren auff sonderbahrem Befehl verfertiget: Anitzo aber von eine[m] vornehmen Rechtsgelehrten uffs neüe übersehen, mit vielen nöthigen Anmerckungen vermehret, und zum Druck befördert