Die Hoheit Des Teutschen Reichs-Adels Wordurch Derselbe zu Chur- und Fürstlichen Dignitäten erhoben wird: Das ist: vollständige Probe der Ahnen unverfälschter adliger Famillen, ohne welche keiner Auff Ertz-, Dhomb-, hoher Orden- und Ritter-Stiffter gelangen kan oder angenommen wird. 2