1 Schwarzer Kaffee
20.1.88
Der Kaffeehandel wird weitgehend vom Welt-Kaffeehandelsabkommen bestimmt. So darf in die Bundesrepublik Deutschland nur sogenannter Quoten-Kaffee eingeführt werden, also nur Kaffee von einem Mitgliedsland des Handelsabkommens. Billiger wäre es für die Kaffeeimporteure, den Kaffee illegal nach Deutschland einzuführen. So musste der Kaffeeimporteur Bissinger bereits mehrfach Bußgelder leisten, da er die Zollvorschriften missachtet hat. Die Zollfahndung hat Kenntnis von neuen Verstößen. Doch diesmal gibt sich Zaluskowski – gegen den Widerstand seiner eigenen Behörde – nicht mit einem Bußgeld zufrieden. Zaluskowski und seinen Männern gelingt es, Bissingers Geschäftspartner zu entlarven. Ein unbekannter Toter in Brasilien, der in der Kaffeebranche tätig war, trägt zur Aufklärung des Falles bei …