Die Rechtsprechung zum Personenstand im Islam ist ein Zweig der islamischen Rechtsprechung, der sich mit den Gesetzen und Regelungen befasst, die das Leben von Einzelpersonen in Bereichen wie Ehe, Scheidung, Vormundschaft, Erbschaft und anderen Personenständen regeln. Ziel der Rechtsprechung zum Personenstand ist es, Muslimen dabei zu helfen, ihr persönliches und soziales Leben im Einklang mit islamischen Gesetzen und Vorschriften zu organisieren.
In dieser Enzyklopädie wurde die Rechtsprechung aller persönlichen Status für Muslime, sowohl Männer als auch Frauen, gemäß den vier verfolgten Denkrichtungen zusammengestellt, die wie folgt lauten: die Rechtsprechung der Ehe und ihre Einführung, einschließlich der Entscheidungen über Sünde und Mitgift , Rechtsfähigkeit, Vormundschaft und Zuständigkeit, die Rechtsprechung zur Scheidung und was sich aus Scheidung und Trennung zwischen Ehegatten ergibt, die Rechtsprechung zu Wartezeit und Isolation, dann die Entscheidungen über Abstammung, Kosten, Stillen, Testamente und Entscheidungen. Erbschaft.
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Aktualisiert am
21.07.2024
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