Schluss mit dem Papierjournal! Schluss mit den 99 Dollar Jahresgebühr für immer dasselbe! NotaryLog protokolliert jeden notariellen Vorgang in nur 30 Sekunden, verschlüsselt auf Ihrem Gerät, exportierbar als PDF – und gehört Ihnen.
Entwickelt für professionelle Notare
NotaryLog ist das einfachste digitale Journal für Notare, die die Vorschriften ihres Bundeslandes kennen und ein übersichtliches Protokoll wünschen. Ob mobile Notare, Notare bei Darlehensverträgen, Bank- oder Grundbuchämter – alle, die eine schnelle, zuverlässige und durchsuchbare Dokumentation benötigen.
Notarielle Beurkundungen in Sekundenschnelle protokollieren
- Schnelle Eingabe von Unterzeichner, Ausweis, Dokument, Gebühr und Unterschrift auf einem einzigen Bildschirm
- Unterschrift per Fingerabdruck oder Stift erfassen
Optionales Foto des Fingerabdrucks (optional)
Automatische GPS-Ortung für mobile Notare (jederzeit deaktivierbar)
Freitext oder Auswahlliste für Ausweisart, Dokumenttyp und Zahlungsmethode
Suchen, Filtern, Exportieren
- Bestehende Einträge nach Unterzeichnername, Dokumenttyp oder Notizen finden
Aktive und stornierte Einträge filtern
Datumsbereich als PDF exportieren
Gebührenverlauf als CSV-Datei für QuickBooks, Steuererklärungen oder 1099-Abstimmung exportieren
Maximaler Datenschutz
- Verschlüsselter lokaler Speicher – personenbezogene Daten des Unterzeichners verlassen Ihr Gerät nicht
PIN- und biometrische Sperre beim Start
- Keine Analyse der Eintragsinhalte
Preise – Wählen Sie das passende Angebot
Kostenlos: Bis zu 50 Einträge, Unterschriftenerfassung
Monatliches Premium 3,99 €/Monat: Unbegrenzte Einträge, PDF- und CSV-Export GPS, Fingerabdruck, biometrisches Schloss, keine Werbung
Premium-Abo für nur einmalig 19,99 €: Wie monatlich, einmalige Zahlung, für immer Ihr Eigentum
Kein Abo-Chaos. Wählen Sie monatlich, wenn Sie flexibel sein möchten. Wählen Sie lebenslang, wenn Sie keine jährlichen Gebühren mehr zahlen möchten.
Wichtiger Hinweis
NotaryLog ist ein Dokumentationstool und keine Rechtsberatung. Es interpretiert nicht das Notarrecht Ihres Bundesstaates, setzt keine Gebührenobergrenzen durch und informiert Sie nicht über die Anforderungen Ihres Bundesstaates. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Bestimmungen Ihres Bundesstaates zu kennen – wenden Sie sich daher immer an das zuständige Staatssekretariat.
Aktualisiert am
18.05.2026