Feststellung der Notwendigkeit, eine spezifische Bewertung elektromagnetischer Felder (EMF) am Arbeitsplatz gemäß spezifischen Vorschriften durchzuführen.
Der Antrag soll den Benutzer auf die Notwendigkeit hinweisen, die spezifische Risikobewertung gemäß dem königlichen Dekret 299/2016 vom 22. Juli zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor Risiken durchzuführen. im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern.
Wie in den oben genannten Vorschriften angegeben, muss die Bewertung in Positionen durchgeführt werden, in denen Arbeitnehmer aufgrund ihrer Arbeit CEM ausgesetzt sind oder sein können.
Wenn ein Gerät, das elektromagnetische Felder emittiert, für die allgemeine Bevölkerung bestimmt ist, muss es den europäischen Rechtsvorschriften entsprechen, insbesondere der Empfehlung 1999/519 / EG über die Exposition der Öffentlichkeit gegenüber elektromagnetischen Feldern, die in unsere Rechtsvorschriften in der EU aufgenommen wurde Königliches Dekret 1066/2001. Diese Verordnung begrenzt die Intensität der Felder, so dass ihre Exposition keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bevölkerung hat, wodurch die für die breite Öffentlichkeit festgelegten Sätze strenger werden als für die Arbeitnehmer. Aus diesem Grund ist es an Arbeitsplätzen mit Geräten und Einrichtungen, die diesen Vorschriften entsprechen, nicht erforderlich, eine spezifische CEM-Bewertung durchzuführen.
An anderen Arbeitsplätzen besteht jedoch die Gefahr der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern, für die eine spezifische EMV-Bewertung erforderlich ist.
Die Anwendung basiert auf den im Technischen Leitfaden enthaltenen Informationen zur Bewertung und Vorbeugung der Risiken, die sich aus der EMF-Exposition am Arbeitsplatz ergeben.
Aktualisiert am
21.08.2024