Gewerbeeinheiten: Die Umsatzsteuer kann jetzt auf die Abrechnungssumme aufgeschlagen werden. Gesamtbetrag, Vorauszahlung und Differenz werden als Netto / MwSt / Brutto ausgewiesen, zu zahlen ist der Bruttobetrag.
Die Vorauszahlungen werden dabei netto erfasst — der Bruttobetrag wird zur Kontrolle direkt unter der Eingabe angezeigt.
Steuernummer / USt-IdNr. kann beim Vermieter hinterlegt werden und wird bei Umsatzsteuer-Ausweis im Briefkopf gedruckt.