Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Ăffentliches Recht / Sonstiges, Note: 11, Fachhochschule der SĂ€chsischen Verwaltung MeiĂen, Veranstaltung: Sozialverwaltung und Sozialversicherung, Sprache: Deutsch, Abstract: Gerade in Zeiten von Hartz IV ist es nichts ungewöhnliches, dass die Versicherten der Rentenversicherung ihre Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder wegen Altersteilzeit vorzeitig in Anspruch nehmen. Nur ein geringer Teil der Versicherten möchte erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder mit einer fĂŒr ihn frĂŒheren maĂgebenden Altersgrenze die Rente gezahlt bekommen. Eine fĂŒr den Versicherten frĂŒhere maĂgebende Altersgrenze kann erreicht werden, wenn dieser noch besondere zusĂ€tzliche Voraussetzungen erfĂŒllt, nĂ€mlich die sogenannten VertrauensschutztatbestĂ€nde. Wird die Rente mit dieser Altersgrenze oder mit der Vollendung des 65. Lebensjahres bewilligt, erhĂ€lt der Versicherte seine Rente grundsĂ€tzlich in voller Höhe, d.h. er muss keine AbschlĂ€ge in Kauf nehmen. Anders sieht es bei der vorzeitigen Inanspruchnahme aus. Hier bekommt der Versicherte zwar auch eine Rente gezahlt, jedoch muss er fĂŒr jeden vorzeitig in Anspruch genommen Kalendermonat einen dauerhaften Abschlag in Kauf nehmen. De facto bekommt er lebenslang eine niedrigere Rente gezahlt. Aufgrund dieser Problematik fĂŒhlten sich viele Versicherte zum einen in der Verneinung des Vorliegens eines Vertrauensschutzes durch den VersicherungstrĂ€ger und zum anderen in ihren Grundrechten verletzt. Somit versuchten sie ihre Rechte bei Gericht durchzusetzen, auch bis zur Instanz des Bundessozialgerichts. Selbst die Senate des Bundessozialgerichts sind sich bei der Entscheidung ĂŒber diese Problematik nicht einig, so hĂ€lt z. B. der 5. und 13. Senat die Vertrauensschutzregelungen fĂŒr verfassungsgemÀà und der 4. Senat hĂ€lt sie fĂŒr verfassungswidrig. Deshalb beschĂ€ftigt sich diese Arbeit mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den RentenabschlĂ€gen bei vorgezogener Altersrente. Das Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Entscheidungen des Bundessozialgerichts anhand mehrerer Urteile zu nennen und diese zu analysieren. Dabei bilden die Urteile des 5. und 13. Senats den Schwerpunkt und es werden die GrĂŒnde, die der 4. Senat fĂŒr den Vorlagebeschluss angebracht hat, vorgestellt.