In der Praxis wurden Mistrades bislang fast ausschließlich nach speziellen Mistrade-Regeln rückabgewickelt. Diese sind allerdings Bedenken hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ausgesetzt und umfassen zudem nicht alle Ursachen von Mistrades. In der Monographie werden daher erstmals die Anfechtungsrechte, die den Beteiligten bei einem Mistrade zustehen, untersucht.
Annika Clauss, Universität Hamburg.