Inhaltsangabe:Einleitung: Die Landschaftspflege in Bayern unterliegt verschiedenster Organisationsstrukturen, denn nicht immer können sich Landkreise zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes entscheiden. Landschaftspflegeverbände sind Zusammenschlüsse von Landwirten, Naturschützern und Kommunalpolitikern, die sich die Erhaltung gewachsener Kulturlandschaften und den Aufbau naturnaher Lebensräume zum Ziel gesetzt haben. Die Drittelparität ist dabei ein wichtiger Punkt um eine breite Akzeptanz zu erzielen und das Leitbild des kooperativen Naturschutzes umzusetzen. Da ein Landschaftspflegeverband auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, das heißt Mitgliedschaft, Maßnahmen und Projekte ohne das Einverständnis des Betroffenen nicht möglich sind, ist eine breite Akzeptanz Basis für den Erfolg eines Landschaftspflegeverbandes. Seine Aufgaben sind Beratung in Sachen Naturschutz und Landschaftspflege, Planung, Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Landschaftspflege sowie Erschließung von Fördermitteln für die Finanzierung dieser Maßnahmen. Maßnahmen der Landschaftspflege sind zum einen alle Maßnahmen, die nach den Gemeinsamen Richtlinien der Bayerischen Staatsministerien für Landwirtschaft und Forsten (StMLF) und für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen in Bayern gemäß Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 förderfähig sind, wie z.B. Heckenpflege oder Mahd von artenreichen Streuwiesen. Zum anderen beinhaltet die Landschaftspflege auch Maßnahmen die nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (LNPR) förderfähig sind. Dies sind beispielsweise Entbuschung von artenreichen Wiesen oder Anlage von Streuobstangern. Als dritter Punkt gelten sonstige Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, die nach oben genannten Richtlinien nicht förderfähig sind, wie z.B. Renaturierung von Fließgewässern oder Mahd sehr kleiner artenreicher Wiesenbestände. Die Region 18, Südostoberbayern, umfasst die Landkreise Altötting, Mühldorf, Traunstein, Berchtesgadener Land, Rosenheim sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim. Im Folgenden werden der Landkreis Rosenheim und die kreisfreie Stadt Rosenheim als Einheit betrachtet, da dies für die Bewertung der Landschaftspflege eine sinnvolle Zusammenfassung darstellt. Gerade in dieser Region ist die Landschaftspflege ein wichtiges Thema, da es sich um eine der [...]