Confessio Fidei exhibita inuictiss. Imp. Carolo V. Caesari Aug. in Comicijs Augustae, Anno M.D.XXX.: Addita est Apologia Confessionis. Beide Deudsch vnd Latinisch ...

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Die "Confessio Augustana" zählt zum Kreis der verbindlichen Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche und ist damit eines ihrer zentralen Dokumente. Sie entstand im Kontext des Augsburger Reichstags von 1530. Ihr maßgeblicher Verfasser ist Philipp Melanchthon (1497-1560). Am 25. Juni 1530 übergaben Vertreter der lutherischen Reichsstände eine lateinische Version an Kaiser Karl V. (1519-1556) und ließen sie in deutscher Sprache - in der sie ebenfalls gedruckt wurde (H.ref. 80) - verlesen. Die Schrift besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist im Wesentlichen ein Versuch, zu belegen, dass der lutherische Glaube und seine Lehre auf der Heiligen Schrift und der kirchlichen Tradition beruhten. Im zweiten Teil werden Missstände der katholischen Kirche behandelt und Verbesserungsvorschläge gemacht. Kaiser Karl ließ die "Confessio Augustana" noch auf dem Augsburger Reichstag im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit den Grundsätzen der katholischen Kirche überprüfen. Als Ergebnis entstand die so genannte "Confutatio Augustana". Darin erhält die "Confessio Augustana" zwar auch Zustimmung, zentrale Punkte werden aber abgelehnt. Die Maßgaben der römisch-katholischen Lehre seien vielmehr strikt einzuhalten, heißt es in dem Text. Nach seiner Rückkehr nach Wittenberg erstellte Melanchthon eine Verteidigung der "Confessio Augustana" gegen die in der "Confutatio" geäußerten Anschuldigungen, die „Apologia“. Ab 1531 erschien sie mit der Confessio in gemeinsamen Drucken. // Autor: Matthias Bader // Datum: 2016

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