KartellrechtsverstΓΆΓe werden in Deutschland ΓΌberwiegend als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert. Dies hat zur Folge, dass KartellrechtsverstΓΆΓe auf nationaler Ebene im Rahmen eines BuΓgeldverfahrens sanktioniert werden, das sich nach strafverfahrensrechtlichen Vorschriften (OWiG, StPO) richtet. Die Anwendung strafverfahrensrechtlicher Vorschriften ist mit der Geltung strafprozessualer Prozessmaximen verbunden und der Einschaltung der Staatsanwaltschaft als Verfolgungsorgan. Gegenstand der Arbeit ist einerseits die Frage, inwieweit das deutsche KartellbuΓgeldverfahren Reformbedarf aufweist und andererseits, wie VerfahrensverzΓΆgerungen verhindert und die Wahrheitserforschung gleichzeitig gefΓΆrdert werden kann. Im Anschluss stellt sich die Frage, ob ein reformiertes KartellbuΓgeldverfahren Vorbildfunktion fΓΌr ein modernes Wirtschaftsstrafverfahren haben kann.