Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung

· GRIN Verlag
Libër elektronik
18
Faqe
I përshtatshëm

Rreth këtij libri elektronik

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Kassel (Institut für Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Rechtsdidaktik / Berufsbildungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung, deren Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse explizit im Gesetz geregelt sind. Der Gesetzgeber reagiert damit auf unterschiedliche Interessenslagen zwischen erwachsenen Arbeitnehmern und Jugendlichen bzw. Auszubildenden. Spezielle Regelungen dieser Beschäftigten sollen nicht in einem Gremium erörtert werden, dessen Mitglieder von diesen Regelungsinhalten nicht betroffen sind. Die JAV ist nicht die einzig bekannte Interessensvertretung für eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten. So existiert für Schwerbehinderte und deren Gleichgestellte bsp. eine sog. Schwerbehindertenvertretung, zu welcher sich im SGB IX (§§ 93 ff. SGB IX) entsprechende Rechtsnormen finden. Darüber hinaus ermöglicht das BetrVG ausdrücklich, dass weitere Vertretungen i.S.d. § 3 I, II BetrVG über den Weg einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertragsregelung gegründet werden können. Die JAV repräsentiert nach § 60 II BetrVG die besonderen Interessen aller Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Beschäftigten in einer Berufsausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei ist man nicht autonomer Interessensvertreter dieser Gruppe, sondern ein zusätzliches Gremium, welches den Betriebsrat in Fragen welche im Besonderen jugendliche Beschäftigte und Berufsbildung betreffen, unterstützen. Folglich hat sie keine Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber und kann mit diesem keine Betriebsvereinbarung abschließen. Im Außenverhältnis nimmt der Betriebsrat auch die Angelegenheiten der in § 60 I BetrVG genannten Arbeitnehmer wahr. Aufgrund dieses Zuordnungsverhältnisses der JAV zum Betriebsrat, regelt der Gesetzgeber in den Normen zur JAV (§§ 60 – 71 BetrVG) vor allem die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV. Ferner erlaubt das BetrVG der JAV auch eine abgestufte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Willensbildung des Betriebsrates (§ 67 BetrVG) sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 68 BetrVG). Diese skizzierten Befugnisse, Rechte und Pflichten sollen hier folgend genauer erörtert werden. Nicht Gegenstand dieser Ausarbeitung sind hingegen Fragen der Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung der JAV-Mitglieder als Arbeitnehmer und Regelungen zu Auflösung der JAV oder Amtsenthebung bzw. Amtsverlust sowie Gesamt- und Konzern-JAV.

Vlerëso këtë libër elektronik

Na trego se çfarë mendon.

Informacione për leximin

Telefona inteligjentë dhe tabletë
Instalo aplikacionin "Librat e Google Play" për Android dhe iPad/iPhone. Ai sinkronizohet automatikisht me llogarinë tënde dhe të lejon të lexosh online dhe offline kudo që të ndodhesh.
Laptopë dhe kompjuterë
Mund të dëgjosh librat me audio të blerë në Google Play duke përdorur shfletuesin e uebit të kompjuterit.
Lexuesit elektronikë dhe pajisjet e tjera
Për të lexuar në pajisjet me bojë elektronike si p.sh. lexuesit e librave elektronikë Kobo, do të të duhet të shkarkosh një skedar dhe ta transferosh atë te pajisja jote. Ndiq udhëzimet e detajuara në Qendrën e ndihmës për të transferuar skedarët te lexuesit e mbështetur të librave elektronikë.