Das Restrukturierungsfondsgesetz - Populistischer Aktionismus oder finanzpolitische Notwendigkeit?

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Inhaltsangabe:Einleitung: Als Reaktion auf die Finanzkrise beschloss die Bundesregierung am 25.08.2010 den Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums und des Bundesjustizministeriums zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfristen der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz), welcher am 01.10.2010 zur ersten Lesung im Deutschen Bundestag stand und an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Intention des Gesetzgebers hierfür waren die negativen Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise, die die Unzulänglichkeiten der geltenden insolvenzrechtlichen Regelungen transparent gemacht hätten. Denn zur Sanierung oder Abwicklung von Banken in wirtschaftlichen Notsituationen fehlt es an qualifizierten insolvenz- und bankenaufsichts- rechtlichen Instrumenten. Der Entwurf implementiert neben einem Sanierungs- und Reorganisationsverfahren für Kreditinstitute aufsichtsrechtliche Instrumente zum frühzeitigen Eingreifen und zur Krisenbewältigung. Außerdem werden die bestehenden Instrumente ausgeweitet, die Verjährungsfristen der aktienrechtlichen Organhaftung verlängert und der Aufgabenbereich der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung erweitert. Supplementär dazu soll ein Restrukturierungsfonds als Sondervermögen des Bundes zur Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei Banken errichtet werden. Trotz der deutschen Regulierungskultur sollte nicht ignoriert werden, dass sich im Wege der Krise die eigene Handlungsbereitschaft der Finanzbranche verstärkt hat. Statt Business as usual haben die negativen Erfahrungen das Bewusstsein und die Einsicht für Veränderungen geschaffen. Unstrittig hat die Krise erhebliche Regulierungs- und Aufsichtsdefizite aufgedeckt, denen es wirksam zu begegnen gilt. Nicht nur um den Vertrauensverlust in den Finanzmarkt wieder aufzubauen, sondern auch um künftige Krisen bewältigen zu können, bedarf es daher umfassender Reformierungen. Doch trotz dieser Notwendigkeit, darf staatliche Regulierung nie als Selbstverständlichkeit der Marktwirtschaft betrachtet werden. Denn auch wenn dies zum Schutze der Anleger, des Systems und der Funktionsfähigkeit der Märkte erforderlich wird, widerspricht sie den Grundsätzen einer marktwirtschaftlich-wettbewerblichen Ordnung und ist daher stets zu begründen. Aus diesem Grund muss akribisch darauf geachtet werden, dass der Staat bei [...]

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