Der Unterricht für Schullehrlinge oder Schulpräparanden nach der allerh. Verordnung vom 15. Mai 1857: die Bildung der Schullehrer im Königreiche Bayern betreffend, nach den drei Jahreskursen geordnet und praktisch dargestellt für Zöglinge und Lehrer in den Vorbereitungsanstalten. Unterricht in der Sprache : Sprachunterricht im ersten Jahre, Band 1,Ausgabe 1